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Wie erfolgt die Zinsberechnung zur Gewerbesteuer ?

Wo ist die Funktion zu finden ?
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Navigator Veranlagung - EinzelveranlagungEinnahmeart "Gewerbesteuer"
Button: Bearbeiten
Registerkarte: Veranlagung
Button: Vollverzinsung
Registerkarte: Bearbeiten

In diesem Menüpunkt besteht die Möglichkeit, für die jeweiligen Gewerbesteuerfestsetzungen die Daten der Vollverzinsung, die automatisch bei der Gewerbesteuerveranlagung berechnet werden, anzusehen und wiederholt zu berechnen. Die Zinsbescheide werden nicht separat gedruckt, sondern gemeinsam mit der Gewerbesteuerfestsetzung ausgegeben. Die Verbuchung der Gewerbesteuerzinsen erfolgt ebenfalls gemeinsam mit der Buchung der Gewerbesteuerfestsetzung in der Einzel- oder Gesamtveranlagung.

Was ist zu tun ?

In der Übersichtstabelle können für angefangene und unverbuchte Veranlagungen die Dateneingaben direkt in den Tabellenfeldern verändert und danach die Werte neu berechnet werden. Durch Markieren einer vorhandenen Jahreszeile in der Tabelle und Betätigung der Einfg-Taste kann ein neuer Vorgang angelegt und mit Eingaben aufgefüllt werden. Es können so mehrere Jahre pro Änderung (Bescheid) verwaltet werden. Bereits durchgeführte Vollverzinsungsvorgänge werden durch den eingetragenen Status gekennzeichnet. Ä - Berechnet, D - Gedruckt, B - Gebucht Fehlerhaft angelegte Veranlagungszeilen können durch Doppelklick auf den Zeilenkopf mit einem " X " zum Löschen markiert und anschließend mit "Übernehmen" aus der Tabelle entfernt werden. In den Feldern "interner Vermerk" und "Bescheidvermerk" besteht zusätzlich die Möglichkeit, Erläuterungen o.ä. zu dieser Zinsberechnung zu hinterlegen. Es folgen die Datumseingaben in den Feldern "Berechnen", "Drucken" und "Buchen". Mit dem Button "Berechnen" werden zunächst alle Eingaben geprüft und gegebenenfalls die fälligen Zinsen ermittelt. Gleichzeitig werden auf Basis des angegebenen Berechnungsdatums in der unteren Übersichtstabelle die berücksichtigten Zinszeiträume und die daraus resultierenden Zinsen angezeigt. Für bereits gebuchte Zinsbescheide ist der Nachdruck sowohl über die Registerkarte "Historik" als auch über das Archivsystem möglich.

help.png Wie wird im Programm gebucht ?

Die Funktion führt die notwendigen Buchungen auf den in der Mandantenverwaltung unter „Buchungsstellen“ hinterlegten Sachkonten Konto für Gewerbesteuer GWST , Aufwandskonto für GwSt-Erstattungszinsen GWSTEZ , Konto für Gewerbesteuerzuschläge GWSTV und Konto für Gewerbesteuerzinsen GWSTZ  durch. Die Umbuchung der GwSt-Erstattungszinsen auf die Ausgabe-Buchungsstelle erfolgt über den gleichnamigen Menüpunkt im Modul "Jahresabschluss" und kann zyklisch oder einmalig am Jahresende für alle betreffenden Fälle genutzt werden.

Wichtiger Hinweis

Die manuelle Zinsberechnung ist nur in Ausnahmefällen (z. B. bisher nicht erfasste Bescheide aus Fremdverfahren, o.ä.) notwendig, da während der Gewerbesteuerveranlagung bereits automatisch etwaige Zinsberechnungen durchgeführt werden.

Hinweise zum Einfügen von Sätzen in die Bescheidtabelle

Das Einfügen von Sätzen erfolgt nach den bekannten Regeln, d. h. vor dem markierten Satz. Nach der Eintragung des Steuerjahres analysiert die Funktion evtl. vorhandene Vorgänger- und / oder Folgesätze. Ein Folgesatz kann nur dadurch entstehen, dass beim Speichern der Zinsdaten festgestellt wird, dass ein Vorgängerbescheid existieren muss (Änderung "AB"), dieser aber nicht vorhanden ist. Die Zinsdaten werden trotzdem abgelegt, eine Berechnung erfolgt jedoch nicht, da erst der Vorgängerbescheid (manuell) zu erzeugen ist. In diesem Fall sind die Anschlussdaten "Soll neu" und "Bekanntgabedatum neu" dem Folgesatz zu entnehmen. Existiert ein Vorgängersatz, sind von dort die Daten "Soll alt" und "Bekanntgabedatum alt" zu übernehmen. Die Eintragung des "Grund Änderung" erfolgt in Abhängigkeit vom "Soll alt" Soll alt > 0  -  "AB", Soll alt = 0  -  "A" Das Einfügen eines Bescheides beim Vorhandensein eines Folgesatzes setzt voraus, dass ein abweichendes und kleineres Bescheiddatum eingetragen wird, da bei mehreren Bescheiden mit gleichem Bescheiddatum die aufsteigende "besch_nr" die Reihenfolge bestimmt. Bei einer nachträglichen Eintragung eines Vorgängerbescheides ist die "besch_nr" aber größer als die des Folgesatzes.

Korrektur bzw. Erfassen von Zinsperioden

Bei der Sollminderung werden evtl. Erstattungszinsen bzw. Zinsminderungen in einer Vorschlagsrechnung ermittelt. Diese ermittelten Erstattungszinsen werden zur Korrektur in einer Maske angeboten. Soll eine neue Zinsperiode mit  Betrag, Zinszeitraum und Zinsart erfasst oder eine vorhandene korrigiert werden, so ist der Button „Berechnen“ zu betätigen. Die Daten werden daraufhin in einem neuen Korrekturfenster angezeigt und können anschließend geändert werden. Eine Neuberechnung kann dann mit dem Button „Berechnen“ in dieser Maske durchgeführt werden. Durch den Button „Übernehmen“  lassen sich die so erfassten Perioden in die Ausgangsmaske übernehmen.

Eine weitere Möglichkeit der Erfassung und Berechnung von Zinsperioden erfolgt in der Ausgangsmaske der Vollverzinsung. Hier können Zinsperioden eingefügt und mit dem Button „Berechnen“ der dazugehörige Zins ermittelt werden. Die Zinsen für die einzelnen Berechnungsperioden werden immer pfenniggenau (centgenau?) berechnet. Unter "Änder." wird die gerundete Summe der Einzelbeträge angezeigt, die auf dem Bescheid als Zinsänderungsbetrag (Zahlungsaufforderung) zum Ausdruck kommt, "Zins neu" sind die neuen festgesetzten Zinsen. Da Nachzahlungszinsen und Erstattungszinsen zusammengefasst werden, sind die Zinsdaten immer vorzeichenrichtig in den Zinstabellen zu speichern (Nachzahlungszinsen positiv, Minderung Nachzahlungszinsen negativ, Erstattungszinsen negativ), bei der Buchung der Erstattungszinsen auf eine Ausgabe-HH-Stelle wird das Vorzeichen positiv. Eine Besonderheit tritt ein, wenn eine Gewerbesteuersollminderung niedriger ausfällt als eine vorangegangene Erhöhung und deshalb nur ein Teil der Nachzahlungszinsen gemindert wird. Hierbei ist nicht der neue Unterschiedsbetrag (UB) maßgebend, sondern der abgerundete alte UB, vermindert um die auf volle fünfzig Euro abgerundete Differenz zwischen dem nicht abgerundeten alten UB und dem nicht abgerundeten neuen UB.

Formel: alter abgerundeter UB – (  (alter UB – neuer UB)  abrunden auf volle 50,- Euro) Beispiel:

(N1) neuer UB                            2.020,-

inform. abgerundet:                          2.000,-

---------------------------------------------

(A1) alter UB:                           4.904,-

(A2) abgerundet:                                  4.900,-

(N1) neuer UB:                            2.020,-

---------

A1 - N1      (D1) Differenz:          2.884,-

(D2) abgerundet                                  2.850,-

---------

A2 - (D2)                                                      2.050,-                                                                   =========

In diesem Fall ist als Basis für die Zinsberechnung nicht der abgerundete neue UB von 2.000,- Euro anzusetzen, sondern der nach o.a. Algorithmus errechnete, aufgerundete (!) Unterschiedsbetrag von 2.050,- Euro. Bei der Festlegung der Zinsperioden wurde das Prinzip angewendet, zusammenhängende Perioden zu bilden und nicht einzelne Perioden, da hierbei insbesondere bei Erstattungszinsen durch die Rundung auf ganze Monate fehlerhafte Werte ermittelt werden. Zinsläufe der Zinserstattung sind immer erst durch den Button "Übernehmen" zu bestätigen.

H2R_veran_zinsbearbeiten.png

Auswahl- und Eingabefelder#

Mandant Automatische Anzeige des zu bearbeitenden Mandanten

HH-Jahr Automatische Anzeige des betreffenden Haushaltsjahres

Steuerjahr Hier kann zur besseren Übersicht das Steuerjahr ausgewählt werden, damit die Tabelle entsprechend gefiltert werden kann.

Jahr Das Steuerjahr eines Personenkontos bzw. die Adressnummer, für die eine Gewerbesteuer veranlagt wurde, ist hier einzutragen. Voraussetzung für die Zinsberechnung ist das vorhandene Saldo zum Karenzzeitpunkt.

Soll alt Die Summe Soll des vorherigen Zinslaufes zum Steuerjahr eines Personenkontos bzw. die Adressnummer, für die eine Gewerbesteuer veranlagt wurde, ist hier einzutragen. Dies ist Voraussetzung für die Zinsberechnung. Diese Daten werden normalerweise im Zusammenhang mit der Einzelveranlagung der Gewerbesteuer bei den jeweiligen Steuerjahren automatisch vorbelegt.

Bekanntgabe alt In dieses Feld ist das Datum der Bekanntgabe des Vorgängerbescheides bzw. das Ende der Karenzzeit einzutragen.

Soll neu Die Soll neu des Gewerbesteuerbescheides zum Steuerjahr eines Personenkontos bzw. die Adressnummer, für die eine Gewerbesteuer veranlagt wurde, ist hier einzutragen. Dies ist Voraussetzung für die Zinsberechnung. Diese Daten werden normalerweise im Zusammenhang mit der Einzelveranlagung der Gewerbesteuer bei den jeweiligen Steuerjahren automatisch vorbelegt.

Bekanntgabe Das Datum der Bekanntgabe des aktuellen Gewerbesteuerbescheides zum Steuerjahr eines Personenkontos bzw. die Adressnummer, für die eine Gewerbesteuer veranlagt wurde, ist hier einzutragen. Es ist Voraussetzung für die Zinsberechnung. Diese Daten werden normalerweise im Zusammenhang mit der Einzelveranlagung der Gewerbesteuer bei den jeweiligen Steuerjahren automatisch vorbelegt. Das Feld kann aber geändert werden.

Saldo 1.4. Die Errechnung der Salden beim Aufbau der Tabellen erfolgt nach folgender Vorschrift:

Summe Soll Steuerjahr  (Fälligkeit <= Karenzdatum) - Summe Ist Steuerjahr  (Buchungsdatum <= Karenzdatum) = Saldo

Auswertung der HH-Jahre: Steuerjahr, Steuerjahr +1, Steuerjahr +2 (Karenzjahr)

Das Saldo zum Zeitpunkt "Karenztag" (1.4. des zweiten Folgejahres nach Steuerjahr) eines Personenkontos bzw. die Adressnummer, für die eine Gewerbesteuer veranlagt wurde, ist hier abzulegen. Innerhalb der Registerkarte Saldo und Buchungen kann mit dem Button „Saldo maschinell“ eine Berechnung maschinell erfolgen, wenn alle entsprechenden Steuerjahre im SASKIA® -HKR enthalten sind.

Grund Der Grund des Bescheides zum Steuerjahr eines Personenkontos bzw. die Adressnummer, für die eine Gewerbesteuer veranlagt wurde, ist hier einzutragen. Er ist Voraussetzung für die Zinsberechnung.

A Abrechnung (Erstfestsetzung)  Erstbescheid Zinsen
AB Abrechnung (Berichtigung)  Folgebescheid Zinsen

Es muss einen Vorgänger-Zinsbescheid geben, sonst folgt der Hinweis Kennzeichen aus der Gewerbesteuer. Diese Daten werden normalerweise im Zusammenhang mit der Einzelveranlagung der Gewerbesteuer bei den jeweiligen Steuerjahren automatisch vorbelegt. Das Feld kann aber geändert werden.

Status des Saldo (SdS) Der Status der Saldeneintragung erfolgt beim Speichern des Saldo bzw. wird verändert, wenn das maschinelle Saldo abgespeichert wird. (Erstattungszinsen können nur mit SdS  0 berechnet werden)

0 keine Eintragung
1 maschinelle Errechnung
2 manuelle Errechnung

Bearbeitungsstatus Der Status des Personenkontos bzw. der Adressnummer, für die eine Gewerbesteuer veranlagt wurde, wird hier maschinell hinterlegt.

Ä Zinsbescheid berechnet
D Zinsbescheid gedruckt
B Zinsbescheid gebucht

Sollbetrag Der Sollbetrag ergibt sich aus „Soll_alt“ – „Soll_neu“ und wird auf volle 50,- Euro abgerundet. (Achtung! Evtl. kann bei einer Minderung der Nachzahlungszinsen der Betrag abweichen)

Zins alt In diesem Feld kann die Summe der bisherigen Zinsen (Zinsen_fest des Vorgänger-Zinsbescheid) zum Steuerjahr eines Personenkontos bzw. einer Adressnummer, für die eine Gewerbesteuer veranlagt wurde, eingetragen werden.

Zins neu Hier wird die Summe aus "zinsen_alt" + "zinsen_rund" angezeigt.

Fest.Zins Der Wert dieses Feldes beträgt 0, wenn das Feld „zinsen_neu“ < 10,- Euro ist. Anderenfalls ist der Wert dieses Feldes gleich dem Wert des Feldes „zinsen_neu“. Bei null wird kein Zinsbescheid gedruckt und sofort der Status "3“ (gebucht) gesetzt. Berechnet werden bei einem Wert kleiner Null Erstattungszinsen und bei einem Wert größer Null Nachzahlungszinsen.

Fällig Das Fälligkeitsdatum der Buchung zum Steuerjahr eines Personenkontos bzw. der Adressnummer, für die eine Gewerbesteuer veranlagt wurde, wird hier vorgeblendet.

Nutzer In diesem Feld wird der Nutzer gespeichert, der diesen Datensatz zuletzt bearbeitet hat.

Datum Dieses Feld zeigt das Datum der letzten Änderung an.

Manuell In diesem Kontrollkästchen wird bei einer manuellen Bearbeitung des Datensatzes über die Sonderkorrektur automatisch ein Haken gesetzt.

Berechnen In diesem Feld muss das Datum der Berechnung eingetragen werden. Normalerweise wird es automatisch entsprechend der Berechnung innerhalb der Veranlagung der Gewerbesteuer eingetragen und vorgeblendet.

Drucken Hier ist das Datum des Bescheiddruckes des aktuellen Zinsbescheides zum Steuerjahr eines Personenkontos bzw. einer Adressnummer einzutragen. Als Standard wird hier das aktuelle Tagesdatum vorgeblendet und kann geändert werden.

Buchen In dieses Feld ist das Buchungsdatum des Zinsbescheides (Tagesdatum) zum Steuerjahr eines Personenkontos bzw. die Adressnummer einzutragen. Als Standard wird hier das aktuelle Tagesdatum vorgeblendet und kann geändert werden.

Betrag Ausgangsbetrag für die Zinsberechnung. Bei Nachzahlungszinsen und Minderung wird ein auf volle 50,-Euro abgerundeter Sollbetrag ermittelt. (Bei Erstattungszinsen wird der Betrag auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlung ermittelt. )

Datum von Beginndatum der einzelnen Zinsperiode für die Zinsberechnung.

Datum bis Schlussdatum der einzelnen Zinsperiode für die Zinsberechnung.

Monate Anzahl Monate der einzelnen Zinsperiode für die Zinsberechnung.

Zinsart Zinsart der einzelnen Zinsperiode für die Zinsberechnung,

1 Nachzahlungszinsen
2 Erstattungszinsen
3 Minderung Nachzahlungszinsen

Zinsen In diesem Feld werden die errechneten Zinsen angezeigt.

Manuell In diesem Kontrollkästchen wird bei einer manuellen Bearbeitung des Datensatzes über die Sonderkorrektur automatisch ein Haken gesetzt.

Schaltflächen#

Abbrechen Alle eingegebenen Daten, Bescheiddaten und/oder Daten zu Zinsperioden, können vor dem Berechnen wieder verworfen werden. Damit werden die Zinstabellen nicht geändert und die Anzeige im Bearbeitungsfenster wird mit den gespeicherten Daten aktualisiert.

Saldo maschinell Wenn möglich, erfolgt für das markierte Steuerjahr die Berechnung des Saldos "Soll minus Ist" zum Ende der Karenzzeit. Das errechnete und das gespeicherte Saldo werden angezeigt und nach Abfrage kann das neu errechnete Saldo übernommen werden. Ist wegen fehlender Buchungsdaten die Saldenermittlung nicht möglich, erfolgt ein Hinweis und das Saldo muss manuell ermittelt und eingetragen werden.

Berechnen Liegen noch keine Zinsperioden vor, erfolgt die Generierung einschließlich der Zinsberechnung dieser Zinsperioden für den markierten Bescheid, liegen Zinsperioden vor, werden die Zinsen dieser Perioden berechnet (oder erneut berechnet). Eine Berechnung erfolgt nur, wenn kein Buchungsdatum für den Bescheid eingetragen ist.In jedem Fall wird nach einer Berechnung der Status auf 1 (Zinsperioden errechnet) gestellt,unabhängig wie der Status vorher stand, Status 1 ist auch Voraussetzung für den Bescheiddruck.Berechnen schließt in jedem Fall die Aktualisierung der Zinstabellen ein.

Für die Berechnung von "Minderung Nachzahlungszinsen" werden die bisher berechneten Zinsperioden ausgewertet, und damit erfolgt der Bezug auf den "alten Unterschiedsbetrag" (siehe Beispiel unten).Die automatische Berechnung der "Erstattungszinsen" setzt vollständige und korrekte Buchungsdaten und das Saldo "Soll minus Ist" zum Zeitpunkt "Ende der Karenzzeit" voraus. Da diese Daten mitunter nicht oder nicht korrekt zur Verfügung stehen, ist immer eine Anzeige der Daten und die manuelle Bestätigung (Druckfreigabe) der vorgeschlagenen Berechnung notwendig. Für die Berechnung von Erstattungszinsen muss der StatusSaldo(SdS) "1" oder "2" sein!

Übernehmen Speichert die eingetragenen Zinsdaten