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Erfassung außerplanmäßiger Abschreibungen für Inventargüter
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Außerplanmäßige Abschreibungen werden zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung wirksam und bedeuten somit eine Erhöhung der AfA und eine Reduzierung des Restbuchwertes. Die Anschaffungs- und Herstellkosten (AHK) und die Restnutzungsdauer bleiben unverändert erhalten, es fallen lediglich ab diesem Zeitpunkt die monatlichen Abschreibungsbeträge niedriger aus.
Was ist zu tun ?
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Im Rahmen der außerplanmäßigen Abschreibung (auch Sonderabschreibung genannt) werden Wertminderungen erfasst, die nicht durch die gewöhnliche Nutzung verursacht werden, so z. B. Beschädigungen durch Unfälle bzw. höhere Gewalt, technische Veraltung oder Dienstbarkeiten bei Flurstücken. Die Abschreibung erfolgt auf den (Rest-)Buchwert.
Die außerplanmäßige Abschreibung folgt aus dem Niederstwertprinzip, das sich aus dem Vorsichtsprinzip ergibt. Gegenwärtig darf eine außerplanmäßige Abschreibung bei Gegenständen des Anlagevermögens nur vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist (gemildertes Niederstwertprinzip). Im Umlaufvermögen gibt es diese Einschränkung nicht. Steigt der Wert nach einer vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibung wieder an, hat eine Wertaufholung auf den höheren Wert zu erfolgen (Zuschreibung – vgl. 2.6.4).
Die außerplanmäßigen Abschreibungen werden also zusätzlich zu den planmäßigen Abschreibungen wirksam und führen zu einer einmaligen Erhöhung der Abschreibungswerte zum erfassten Datum. Da sich damit der Restbuchwert ändert, d. h. abnimmt, nehmen ab dem Zeitpunkt der außerplanmäßigen Abschreibung auch die planmäßigen Abschreibungen ab.
Nach Auswahl des Inventargutes und mittels
Auswahl- und Eingabefelder#
Mandant
Eingabe des zu bearbeitenden Mandanten
HH-Jahr
Eingabe des zu bearbeitenden Haushaltsjahres
Auswahl
Inventar-Nr.
Eingabe der Inventarnummer, zu der die Abschreibungsbuchung vorgenommen werden soll
Im Anschluss an die Eingabebestätigung werden die näheren Angaben zum Inventargut, wie Bezeichnung, Gruppe, Nutzungsdauer, AHK, usw., angezeigt.
Außerplanmäßige AfA
AfA-Datum
Eingabe des Abschreibungsdatums bzw. -zeitpunktes
EB
Nach Betätigung des Buttons besteht die Möglichkeit, Änderungen zur Eröffnungsbilanz zu erfassen. Das Datumsfeld wird automatisch auf den 01.01. des EB-Jahres gesetzt.
Bilanzr. Betrag
Eingabe des Abschreibungsbetrages für die Restbuchwertreduzierung nach bilanzrechtlicher Abschreibungsberechnung
Handelsr. Betrag
Eingabe des Abschreibungsbetrages für die Restbuchwertreduzierung nach handelsrechtlicher Abschreibungsberechnung Eine entsprechende Eingabe ist nur bei Anwendung der AfA-Berechnung nach Handelsrecht möglich
Gegenkonto
Eingabe des Gegenkontos zur Buchung
Fremdbeleg-Nr.
Eingabe einer zusätzlichen Angabe zur Rechnungslegung durch Lieferanten o.ä.
Bemerkung
Eingabe weiterer Angaben zum Anlagegut möglich
Schaltflächen#
Abbrechen
Rückkehr in das letzte aktive Dialogfenster
Nachdruck
??
Neu
Diese Funktion aktiviert die Bearbeitungsfelder im Bereich „Außerplanmäßige AfA“ und erzeugt eine neue Zeile in der Tabelle
Übernehmen
Die Eingaben werden gespeichert, die außerplanmäßige Abschreibung wird durchgeführt Es wird automatisch ein Buchungsbeleg mit allen bewegungsrelevanten Daten und Auswirkungen der Buchung gegenüber dem bisherigen AfA- Verlauf für das jeweilige Buchungsjahr erzeugt und ausgedruckt
