Rückgängig
Rückgängig#
Wie kann ein endgültiger Jahresabschluss zurückgesetzt werden ?
| Wo ist die Funktion zu finden ? | ||
|---|---|---|
| Schnellaufruf in der Suche | zentrales Suchfeld + 74 | |
| Navigator | Jahresabschluss - endgültiger Jahresabschluss | |
| Registerkarte "Rückgängig" |
Es besteht die Möglichkeit, einen fehlerhaften bereits endgültig erstellten Jahresabschluss wieder zurückzusetzen und somit das letzte Haushaltsjahr wieder zu öffnen.
Um die unbeabsichtigte bzw. unberechtigte Durchführung dieser Aktion zu verhindern, ist die Funktion passwortgeschützt.
Was ist zu tun ?
Nach Eingabe des Passwortes, Buchungskreis, Buchungsdatum und nach Auswahl der Ausgabeform (Anordnungen oder Liste) kann über den Button „Rückgängig“ der Jahresabschluss zurückgesetzt werden.
Anschließend ist der Button „AO-Druck“ aktiv und es wird der Druck der Storno-Vortragsbuchungen ausgelöst.
Die Buchungen stehen danach im Buchungsstapel und erfordern zu ihrer Freigabe eine Anordnungsbestätigung und anschließende Verbuchung.
Nach allen notwendigen Korrekturen ist dann der endgültige Jahresabschluss erneut durchzuführen.
Auswahl- und Eingabefelder#
Mandant
Eingabe des zu bearbeitenden Mandanten
Passwort
Eingabe des Passwortes
(Die Bekanntgabe des Passwortes erfordert die Rücksprache mit der Fachberatung)
Buchungskreis
Eingabe oder Auswahl eines Buchungskreises
als Einzelanordnung
Mit aktiver Option werden alle Anordnungen der Jahresabschlussumbuchungen einzeln ausgegeben
als Liste
Mit aktiver Option werden die Anordnungen der Jahresabschlussumbuchungen als Liste ausgegeben
nur Prüfungen durchführen
Mit aktiver Option werden zum endgültigen Jahresabschluss erforderlichen Prüfungen vorgenommen, es finden aber keine Buchungen statt (Simulation)
Schaltflächen#
Abbrechen
Rückkehr in das letzte aktive Dialogfenster
AO-Druck
Es wird das Dialogfenster „Anordnungsverwaltung“ geöffnet
Rückgängig
Der endgültige Jahresabschluss wird zurückgesetzt