Aus Aufträgen
Aus Aufträgen#
Wie ist bei der Mittelübertragung aus Aufträgen ins Folgejahr vorzugehen ?
| Wo ist die Funktion zu finden ? | ||
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| Schnellaufruf in der Suche | zentrales Suchfeld + 7111 | |
| Navigator | Jahresabschluss - Vorbereitung Kassen-JW - Mittelübertragung - Aus Aufträgen |
Es werden hier die unterjährig angelegten und aus Vorjahren übertragenen Aufträge auf ihre Inanspruchnahme der reservierten Mittel hin geprüft und sind anschließend entweder im aktuellen Haushaltsjahr aufzulösen (Schlussabruf) oder in das neue Haushaltsjahr zu übergeben (Mittelübertragung).
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist die Bearbeitung dieses Menüpunktes ein Pflichtkriterium.
Was ist zu tun ?
Beim Öffnen des Menüpunktes wird zunächst die Übersicht aller bestätigten Aufträge des laufenden Haushaltsjahres, deren Auftragswert noch nicht bzw. noch nicht komplett abgerufen wurde, angezeigt.
Es können über den Button „Bearbeiten“ einzelne markierte Aufträge innerhalb der Auftragsverwaltung geändert werden, bevor über die Button "Schlussabruf" bzw. "Mittelübertrag ins Folgejahr" das jeweils weitere Vorgehen ausgewählt wird.
Die Mittelübertragung kann sowohl für investive als auch für nichtinvestive Aufträge durchgeführt werden.
| Auftragsart | Mittelübertragbarkeit |
|---|---|
| investiv (Kontierung besteht aus Produkt, Sachkonto und Maßnahme) | im Rahmen der Maßnahmengültigkeit über mehrere Jahre möglich |
| nichtinvestiv (Kontierung besteht aus Produkt und Sachkonto) | um maximal 1 Jahr, danach Mittelabruf notwendig |
Wichtiger Hinweis
Voraussetzung für die erfolgreiche Mittelübertragung ist eine vorher durchgeführte Planableitung in das Folgejahr, damit die, in den Aufträgen verwendeten Buchungsstellen im darauf folgenden Jahr bebuchbar sind.
![]() | Beispiel | |
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Auswahl- und Eingabefelder#
Mandant
Eingabe des zu bearbeitenden Mandanten
HH-Jahr
Eingabe des betreffenden Haushaltsjahres
Schaltflächen#
Abbrechen
Rückkehr in das letzte aktive Dialogfenster
Übertragung VE - Aufträge in FJ
Alle Reservierungen auf Verpflichtungsermächtigungen werden in das Folgejahr übertragen
(Voraussetzung für die Übertragung ist die vorherige Anlage oder Ableitung der entsprechenden Buchungsstellen in das Folgejahr)
Bearbeiten
Es öffnet sich der Bearbeitungsdialog „Auftragsverwaltung“
Schlussabruf
Es öffnet sich der Buchungsdialog "Schlussabruf"
Mittelübertrag ins Folgejahr
Es öffnet sich der Buchungsdialog "Mittelübernahme"

