Aufheben
Aufheben#
Wie kann eine Erlassbuchung wieder korrigiert werden ?
| Wo ist die Funktion zu finden ? | ||
|---|---|---|
| Schnellaufruf in der Suche | zentrales Suchfeld + 49 | |
| Navigator | OP-Bearbeitung - Erlass | |
| Button "Erlass Aufheben" |
In diesem Bearbeitungsdialog können bereits erfolgte Erlassbuchungen des ausgewählten PK's wieder aufgehoben werden.
Was ist zu tun ?
Nach der Auswahl des betreffenden Offenen Postens durch Doppelklick auf den Zeilenkopf werden alle weiteren Eingaben des Dialogfensters vervollständigt. Die aktive Option " Erlass gegen periodenfremden Aufwand" bewirkt die Verbuchung älterer Sollstellungen (Entstehung vor aktuellem HHJahr) auf ein abweichendes Sachkonto. Es kann die Option aber auch unabhängig vom Vorschlagswert gesetzt werden. Über den Button „Buchen“ wird anschließend ein Anordnungsdruck ausgegeben und die Aufhebung der Erlassbuchung in den Buchungsstapel übertragen.
Sonstiger Hinweis
Die Aufhebung eines Erlasses ist lediglich eine interne Funktion zur Korrektur fehlerhaft angelegter Erlassbuchungen.