Nachtragsbestätigung
Nachtragsbestätigung#
Wie wird der Nachtragshaushalt bestätigt ?
| Wo ist die Funktion zu finden ? | ||
|---|---|---|
| Schnellaufruf in der Suche | zentrales Suchfeld + 253 | |
| Navigator | Planung - Planentwurfübernahme - Nachtragsbestätigung |
Aus der endgültigen Haushaltsführung heraus, können Planungsänderungen nur noch in abgeleiteten Nachträgen erfasst werden, die auf einem Nachtragsantrag sowie einem entsprechenden Stadtratsbeschluss basieren. Diese Planungsnachbearbeitungen werden dann im Rahmen der Nachtragsbestätigung in das Programm übernommen und bilden so die aktuelle Arbeitsgrundlage.
Was ist zu tun ?
Es ist bei der Übernahme analog der vorherigen Planentwurfsübernahmen vorzugehen. In der Übersicht des Dialogfensters wird dazu der entsprechende Plannachtrag mit Status „Nachtrag angelegt und bearbeitbar“ markiert und unter Eingabe eines Buchungskreises, Datum des Nachtragsbeschlusses und Datum des Nachtragsantrages durch den Button „Übernehmen“ in den Status „Nachtrag geschlossen – Bestätigter Nachtragshaushalt“ überführt und in die einzelnen Sachkonten übertragen. Der Plannachtrag ist danach gesperrt und Änderungen in der Planung können erst wieder in einem neuen, abgeleiteten Plannachtrag angelegt werden. Es besteht außerdem in der Übersicht die Möglichkeit, sich die Historie der Planung durch Klick auf
vor Historie oder einer Planvariante anzuzeigen.
Sonstiger Hinweis
Die Ableitung eines Plannachtrages kann beliebig oft durchgeführt werden. 
Auswahl- und Eingabefelder#
Mandant Eingabe des zu bearbeitenden Mandanten HH-Jahr Eingabe des zu bearbeitenden Haushaltsjahres Buchungskreis Eingabe oder Auswahl eines Buchungskreises Datum des Beschlusses Manuelle Datumseingabe des Nachtragsbeschlusses Datum des Antrages Manuelle Datumseingabe des Nachtragsantrages
Schaltflächen#
Abbrechen Rückkehr in das letzte aktive Dialogfenster Übernehmen Der Plan wird geschlossen, der Plannachtrag wird auf den Status „Bestätigter Nachtragshaushalt“ gesetzt