Nutzungsdauer
Nutzungsdauer#
Wie können verschiedene Nutzungsdauerrichtlinien angezeigt und bearbeitet werden ?
| Wo ist die Funktion zu finden ? | ||
|---|---|---|
| Schnellaufruf in der Suche | zentrales Suchfeld + 173 | |
| Navigator | Stammdaten - Anlagenbuchhaltung - Nutzungsdauer | |
| Reiter: | "manuelle Bearbeitung" und "maschinelle Pflege" |
In diesem Menüpunkt sind die später bei der Erfassung von Inventargütern notwendigen Daten zur Nutzungsdauer hinterlegt. Die Nutzungsdauertabellen können entweder durch vorgefertigte Tabellen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGS) oder NKF (Nutzungsdauertabelle von Nordrhein-Westfalen) gefüllt werden. Alternativ können zusätzlich eigene Richtlinien zur Nutzungsdauer eingegeben diese als Standard definiert werden.
Was ist zu tun ?
Nach der Auswahl einer Nutzungsdauertabelle werden in der Übersicht für die einzelnen Anlagegüter alle Vorschlagssätze zur Nutzungsdauer angezeigt. Zur Neuerfassung eines Anlagegutes ist eine neue Zeile im Übersichtsfenster durch Betätigung der Einfg-Taste anzulegen. In der aktiven Zeile können nun fehlende Anlagegüter und die Nuzungsdauer erfasst und mit dem Button „Übernehmen“ abgespeichert werden. Für die Erstellung einer neuen Nutzungsdauerrichtlinientabelle wird im Auswahlfeld "Nutzungsdauertabelle" der vorhandene Leereintrag ausgewählt und kann durch einen individuellen Schlüssel ersetzt werden. Anschließend sind in der leeren Übersichtstabelle die betreffenden Anlagegüter zu erfassen. Die Standard- Nutzungsdauertabelle ist über den Mandantenschalter A38 in der Mandantenverwaltung einstellbar. Es wird zwischen der manuellen Bearbeitung und der maschinellen Pflege unterschieden. Über die maschinelle Pflege ist es möglich, die Nutzungdauertabelle auf Basis einer txt-Datei zu importieren. Bei der Verwendung eines von / bis- Bereiches für die Nutzungsdauer (ND) wird standardmäßig im Programm immer die minimale Nutzungsdauer vorgeschlagen.
Sonstiger Hinweis
Aktuelle Angaben zur Nutzungsdauer werden durch das Bundesministerium für Finanzen und teilweise bereits durch die Länder veröffentlicht und können aus dem Internet unter www.bundesfinanzministerium.de herunter geladen werden. 
Auswahl- und Eingabefelder#
Mandant
Auswahl des zu bearbeitenden Mandanten
HH-Jahr
Auswahl des zu bearbeitenden Haushaltsjahres
Nutzungsdauertabelle
Auswahl einer bereits im Programm hinterlegten ND-Tabelle
Zusätzlich kann der vorhandene Leereintrag zur Neuanlage einer Nutzungsdauertabelle ausgewählt und überschrieben werden
Anlagegut
Eingabe einer Beschreibung des Anlagegutes (max. 100 Zeichen lang)
ND min
Eingabe bzw. Anzeige der unteren Grenze des Nutzungsdauerbereiches
Dieser Wert wird standardmäßig in das Nutzungsdauerfeld bei der Inventargutdefinition eingesetzt. Die Nutzungsdauer wird in Jahren angegeben.
ND max
Eingabe bzw. Anzeige der oberen Grenze des Nutzungsdauerbereiches
Standardmäßig wird die untere Grenze (ND min) in das Nutzungsdauerfeld bei der Inventargutdefinition übernommen. Die Nutzungsdauer wird in Jahren angegeben.
Fundstelle
Eingabe zur Suche einer bestimmten Fundstelle innerhalb einer ND-Tabelle
In diesem Feld kann bei extern geführten Nutzungsdauerlisten ein Verweis auf die Gliederung der Fundstelle hinterlegt werden.
(z.B. BMF 3.4.4.1 Bühnen, Arbeits- (stationär) – Hier sollte die Gliederung 3.4.4.1 hinterlegt werden)
Schaltflächen#
Abbrechen Rückkehr in das letzte aktive Dialogfenster, nicht gespeicherte Änderungen werden verworfen Drucken
Über den Button „Drucken“ kann die Liste der hinterlegten Nutzungsdauern erstellt werden. Dabei wird neben den Spalten „ND von“ ,“ND bis“ und „Fundstelle“ die „ND verwendet“ ausgewiesen. Da beim Eintrag der Nutzungsdauern im Programm stets die minimale Nutzungsdauer vorgeschlagen wird, erscheint der Inhalt von „ND von“ auch in der Spalte „ND verwendet“.
Übernehmen
Speichern aller vorgenommenen Änderungen
