Einwohnerwesen-Abgleich
Einwohnerwesen-Abgleich#
Wie wird der Einwohnerwesen-Abgleich durchgeführt?
| Wo ist die Funktion zu finden ? | ||
|---|---|---|
| Schnellaufruf in der Suche: | 12a3 | |
| Navigator: | Stammdaten - Kontierung - Adressen - Personenkontenverwaltung | |
| Registerkarte: | "Weiteres" | |
| Button: | "==>" |
Bei der Neuanlage oder beim Ändern von Adressen kann für jeweils ein einzelnes Personenkonto ein Einwohnerwesen-Abgleich durchgeführt werden, um den von den Meldebehörden hinterlegten Einwohnerwesenstatus für diese Person zu ermitteln. Der Abgleich bezieht sich nur auf natürliche Personen. Ein Abgleich für nicht-natürliche Personen wie Unternehmen, Vereine, Erbengemeinschaften etc. ist generell nicht möglich. Aus diesem Grund darf bei einem Personenkonto das Kennzeichen "Ohne Anschrift" nicht aktiv sein, um in den Einwohnerwesen-Abgleich einbezogen zu werden.
Was ist zu tun ?
Nachdem ein Personenkonto vollständig angelegt worden ist, kann der Einwohnerwesen-Status für selbiges mit den von Meldebehörden gesammelten Daten abgeglichen werden. Dabei greift SASKIA®.de-IFR über eine Webservice-Schnittstelle auf eine zentrale Datenbank (MESO) zu. Zu diesem Zweck müssen die Schalter K18 bis K21 in den Stammdaten des dafür berechtigten Mandanten (siehe Menü 11) vollständig und korrekt hinterlegt sein. Über fehlende oder falsche Einstellungen informiert eine Info-Box. Es muss eine Internetverbindung bestehen. 
Die hier beschriebene Funktion behandelt den Einzelabgleich von Personenkonten aus der Adressverwaltung.Für einen Massenabgleich von mehreren oder allen Personenkonten kann die Funktion 12a6 verwendet werden.
Mandant
Anzeige des zuvor ausgewählten Mandanten
Adresse
Adressnummer des Personenkontos; Vorname und Familienname, Anschrift
Familienname
Familienname der Person, aus Name 1
Rufname
Vorname der Person, aus Name 1
Nutzer
Eingabe des Nutzernamens für den Abgleich. Ist im Mandanten-Schalter K21 der Nutzernamen bereits hinterlegt, wird dieser hier vorgeblendet. Ist der Schalter nicht gepflegt muss der Nutzer vor jedem Abgleich manuell eingegeben werden.
Passwort
Eingabe des Passwortes für den Abgleich. Ist im Mandanten-Schalter K21 das Passwort bereits hinterlegt, wird dieses hier in verschlüsselter Form vorgeblendet. Ist der Schalter nicht gepflegt muss das Passwort vor jedem Abgleich manuell eingegeben werden.
Meldewesen
beim Abgleich ermittelter Einwohnerwesen-Status (für deren Bedeutung siehe Tabelle )
Name
Der im MESO aktuell gespeicherte Name dieser Person
PLZ
Die Postleitzahl der Adresse zu dieser Person
Ort
Der aktuelle Wohnort dieser Person (Hauptwohnort)
Ortsteil
Der aktuelle Ortsteil der Adresse dieser Person, wenn vorhanden
Straße
Die aktuelle Straße der Adresse dieser Person
Hnr
Die aktuelle Hausnummer der Adresse dieser Person
Hnr-Zusatz
Der aktuelle Hausnummern-Zusatz der Adresse dieser Person
Adresse übernehmen
Option, die Adresse der Person in das Personenkonto zu übernehmen
Adresse in Gebietsgliederung aufnehmen
Option, die ermittelte Adresse (komplette Anschrift) in die Gebietsgliederung aufzunehmen (wird erst aktiv, wenn "Adresse übernehmen" gewählt ist)
Name übernehmen
Option, den ermittelten Namen zu übernehmen
Schaltflächen#
Zurück
Rückkehr zur vorherigen Maske
Übernehmen
Der markierte Eintrag wird entsprechend den gewählten Optionen übernommen.
