Einwohnerwesen Abgleich
Einwohnerwesen Abgleich#
Wofür wird die Funktion „Einwohnerwesen Abgleich“ verwendet ?
| Wo ist die Funktion zu finden ? | ||
|---|---|---|
| Schnellaufruf in der Suche | 12a6 | |
| Navigator | Stammdaten - Kontierung - Adressen - Einwohnerwesen Abgleich |
Für Personenkonten aus der Adressverwaltung kann ein Einwohnerwesen-Abgleich durchgeführt werden, um den von den Meldebehörden hinterlegten Einwohnerwesenstatus für diese Personen zu ermitteln. Der Abgleich bezieht sich nur auf natürliche Personen. Ein Abgleich für nicht-natürliche Personen wie Unternehmen, Vereine, Erbengemeinschaften etc. ist generell nicht möglich. Aus diesem Grund darf bei einem Personenkonto das Kennzeichen "Ohne Anschrift" (12a3) nicht aktiv sein, um in den Einwohnerwesen-Abgleich einbezogen zu werden.
Was ist zu tun ?
Für den Einwohnerwesen-Abgleich greift SASKIA®.de-IFR über eine Webservice-Schnittstelle auf eine zentrale Datenbank (MESO) zu. Zu diesem Zweck müssen die Schalter K18 bis K21 in den Stammdaten des dafür berechtigten Mandanten ( siehe Menü 11 ) vollständig und korrekt hinterlegt sein. Über fehlende oder falsche Einstellungen informiert eine Info-Box. Es muss eine Internetverbindung bestehen. 
Die hier beschriebene Funktion behandelt den Massenabgleich von Personenkonten aus der Adressverwaltung.Für einen Einzelabgleich von Personenkonten kann die Funktion 12a3 im Register "Weiteres" verwendet werden.
Eingabe des Mandanten und des abzugleichenden Adressbereiches.
In der Liste „Ortsbezeichnung“ sind alle Orte einzeln einzutragen, für die ein Abgleich durchgeführt werden soll. Nach Mausklick in den Listenbereich kann mit der "Einfg"-Taste eine neue Eingabezeile erzeugt werden, in die jeweils ein Ort einzutragen ist. Diese Schritte sollten für alle in der Adressverwaltung vorkommenden Ortsschreibweisen, die auf einmal abgeglichen werden sollen, wiederholt werden. Wenn alle Orte, die in der Adressverwaltung vorkommen, auf einmal abgeglichen werden sollen, können Sie auf die mehrfache Eintragung dieser Orte oder Ortsschreibweisen verzichten und stattdessen einen Platzhalter (ein Sternchen * oder ein Prozentzeichen %) verwenden, wie es auch hier näher beschrieben ist.
Es besteht die Möglichkeit, bestimmte Personen vom durchzuführenden Abgleich auszuschließen. Dazu können in der Liste „Ignorieren“ alle gewünschten Ausschlüsse für die Namen der zu ignorierenden Personen eingetragen werden. Mit der "Einfg"-Taste wird eine neue Eingabezeile erzeugt, in die jeweils ein vollständiger Name oder ein Namens-Bestandteil eingetragen werden kann.
Wenn Änderungen an der Liste der Ortsbezeichnungen oder an der Liste der zu ignorierenden Namen vorgenommen worden sind, muss zunächst der Button "Übernehmen" betätigt werden, bevor der Abgleich gestartet werden kann.
Danach ist der Adressabgleich per Klick auf den Button "Abgleich" durchzuführen. 
Die folgende Tabelle erklärt die beim Einwohnerwesen-Abgleich ermittelten Status:
| Status | Bedeutung der Status (vor und nach Abgleich) |
|---|---|
| Einwohnerwesen-Abgleich durchführen | Ein automatischer Abgleich fand nicht statt. Überprüfen Sie ggf. die Verbindungsparameter und führen Sie den Abgleich durch. |
| aktuell | Die Daten im IFR sind identisch mit denen im Meldewesen. |
| verzogen | Die Person ist nach außerhalb (in einen anderen Ort) verzogen. |
| gestorben | Die Person ist verstorben. Ermitteln Sie die Erben oder den Rechtsnachfolger. |
| historisch | Die Daten im IFR sind veraltet gegenüber den neueren Daten im Meldewesen. Die Adresse im IFR entspricht einer früheren Adresse im Meldewesen. Im Meldewesen gibt es mehrere aktuelle Adressen für diese Person. |
| umgezogen | Die Person ist innerhalb desselben Ortes umgezogen. Übernehmen Sie die neue Anschrift ins IFR, indem Sie bei einem erneuten Abgleich die Option '[X] Adresse übernehmen' aktivieren oder den Wert in 12a3 manuell zuordnen.Die Person ist innerhalb desselben Ortes umgezogen. Die neue Adresse wurde ins IFR übernommen. |
| geändert | Daten der Person haben sich geändert. Zum Beispiel: Änderung des Vornamens oder des Nachnamens bei Heirat oder Scheidung; der Titel der Person hat sich geändert - z.B. Doktorgrad. |
| Adresse nicht eindeutig | Die Adresse der Person im IFR ist veraltet aber im Meldewesen wurden mehrere aktuelle Anschriften gefunden. Wenden Sie sich an die Meldebehörde / Verwaltung, um Hilfe bei der Ermittlung der korrekten Adresse zu erhalten. |
| Person nicht eindeutig | Im Meldewesen wurden mehrere Personen mit demselben Vor- und Nachnamen gefunden. |
| Ort/OT nicht gefunden | Der Ort oder Ortsteil wird nicht im Meldewesen dieses Mandanten geführt. Vergleichen Sie VV, VWG, AZV, mehrere Meldewesen-Instanzen. |
| Adresse nicht gefunden | Die Adresse der Person, also Straße, Hausnummer und Hausnummern-Zusatz, existiert so nicht im Meldewesen (z.B. aufgrund eines Schreibfehlers). Prüfen Sie die Schreibweise der Adresse und führen Sie dann einen erneuten Abgleich durch. |
| Person nicht gefunden | Die Person kann unter der Adresse im Meldewesen nicht gefunden werden, auch nicht als historisch/archiviert oder es liegt eine Auskunftssperre vor. |
| EOM nicht gefunden | Die EOM-ID (Einwohner-Ordnungs-Merkmal) der Person wurde nicht gefunden. Führen Sie im Echtmodus einen erneuten Folge-Abgleich durch! Dabei wird die EOM-ID auf 0 zurückgesetzt. Beim nächsten Abgleich sollte sie dann gefunden werden. |
| Aufgrund Filter ausgeschlossen | In 12a6 Einwohnerwesen-Abgleich wurde in der Ignorieren-Spalte ein Wert eingetragen, der beim Abgleich unberücksichtigt bleiben soll. Dadurch wurde das Personenkonto nicht abgeglichen, das den Wert dieses Ausschluss-Filters enthält. |
Wichtiger Hinweis
Der Adressabgleich kann einige Minuten in Anspruch nehmen.
Als Ergebnis des Abgleichs wird nachfolgende Druckliste angezeigt, welche auf Wunsch abgespeichert werden kann. In den Vorlagen-Optionen des Druck-Dialogs stehen verschiedene Einstellungsmöglichkeiten zum inhaltlichen Drucklistenaufbau bereit. Änderungen an diesen Optionen können vor dem Abgleich vorgenommen werden, mittels eines Rechtsklicks auf die Schaltfläche "Abgleich". Dadurch wird der Druck-Dialog geöffnet. Im Register "Vorlagen-Optionen" können nun durch das Setzen oder Entfernen der jeweiligen Häkchen die Änderungen an den gewünschten Optionen vorgenommen werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Start" wird der Druckauftrag ausgelöst.
Mandant
Auswahl des zu bearbeitenden Mandanten
Adress-Nr. von / bis
Eingabe einer Beginn- und End-Adressnummer
Nutzer
Eingabe des Nutzernamens für den Abgleich. Ist im Mandanten-Schalter K21 der Nutzername bereits hinterlegt, wird dieser hier vorgeblendet. Ist der Schalter nicht gepflegt muss der Nutzer vor jedem Abgleich manuell eingegeben werden.
Passwort
Eingabe des Passwortes für den Abgleich. Ist im Mandanten-Schalter K21 das Passwort bereits hinterlegt, wird dieses hier in verschlüsselter Form vorgeblendet. Ist der Schalter nicht gepflegt muss das Passwort vor jedem Abgleich manuell eingegeben werden.
auch Zusatzadressen
Mit aktiver Option werden auch Zusatzadressen (Zusteller, …) in den Abgleich einbezogen.
nur neue Adressen
Mit aktiver Option werden nur neu angelegte Adressen in den Abgleich einbezogen.
Adresse übernehmen
Die Adresse des Melderegisters wird als PK-Adresse übernommen.
Alles in Gebietsgliederung aufnehmen
Die Anschrift wird in die Gebietsgliederung übernommen. (Option wird nur in Verbindung mit Option „Adresse übernehmen“ aktiv.)
Name übernehmen
Mit aktiver Option werden die Namen in der Adressverwaltung bei Änderung angepasst.
Testmodus
Mit aktiver Option werden die Daten nur geprüft, jedoch nicht übernommen. Das Ergebnis des Abgleichs kann in der generierten Druckliste angesehen werden.
Schaltflächen#
Abbrechen
Schließt die Maske.
Abgleich
Der Adressabgleich wird gestartet. Das Ergebnis des Abgleichs kann in der generierten Druckliste angesehen und gespeichert werden.
Übernehmen
Die Eingaben für "Ortsbezeichnung" und "Ignorieren" werden damit übernommen. Änderungen in diesen beiden Feldern müssen vor dem Abgleich übernommen werden, damit sie wirksam werden.
