Letzte Programmänderungen
Letzte Programmänderungen#
Auslieferung zum 24.11.2021 - Version 38445#
veranlagung#
Einzel- und Gesamtveranlagung
Auf Gewerbesteuerbescheiden, die ausschließlich Vorauszahlungen abbilden, wird kein Vorläufigkeitsvermerk für die Zinsberechnung gedruckt.
Auslieferung zum 15.10.2021 - Version 38411#
Releasewechsel#
1. Systemverwaltung Menü s31 – Releasewechsel
2. Releasewechsel 61
Nach Herunterladen und Installation des Updates kann der Releasewechsel für Release 61 durchgeführt werden. Falls aus Vorgänger-Releases noch offene Releasepunkte angezeigt werden, sind diese vorab - beginnend mit dem kleinsten noch offenem Release - auszuführen.
Alle RW-Punkte, welche auf "ausführen" stehen durchführenNeuer Releasewechselpunkt: * „Installiert neue Textbausteine“ Installiert die neuen Report-Textbausteine mit der Vorläufigkeitserklärung für die Veranlagung
Buchung#
311 - Einzelbuchung Die Plausibilitätsprüfungen bei der Erzeugung von Buchungen wurden hinsichtlich des Vorhandenseins einer Belegnummer erweitert. Insbesondere bei Schnittstellen und manuellen Buchungen in der Einzelbuchungsmaske ist die Verwendung bzw. Bildung einer Belegnummer ein Pflichtkriterium. Die Nebenbücher im IFR (ERJ, ARJ, Veranlagung, Kontoauszugsverbuchungen usw.) erzeugen seit langem interne Belegnummer, welche im Kontext DMS von Bedeutung sind. In der Einzelbuchungsmaske war bisher bei Buchungsschlüssel 633 keine Belegnummer erforderlich. Vor dem Hintergrund einer einheitlichen Plausibilitätsprüfung wurde auch dieser Buchungsschlüssel in die genannte Prüfung einbezogen. Die Belegnummer wird wie z.B. auch bei Buchungsschlüssel 631 frei vergeben. Mit Freigabe der neuen Buchungsmaske in einem der nächsten Releases wird es entsprechend des „G-Knopfes“ (Generierung eindeutige Belegnummer) auch für Zahlungsbuchungsschlüssel eine flexible Generierungsfunktion geben. Aktuell ist eine manuelle Vergabe einer Belegnummer bei BS633 zwingend notwendig.
auftrag / faktura#
52 - Eingangsrechnungsjournal
Im Eingangsrechnungsjournal Menü 52 werden beim Storno von Eingangsrechnungen mit hinterlegter KLR-Verteilung die KLR-Stornobuchungen korrekt erzeugt.
veranlagung#
81 - Einzelveranlagung
Die Festlegungen aus dem Urteil des BVerfG vom 08.07.2021 in Verbindung mit den Handlungsempfehlung des BmF vom 17.09.2021 und den Informationen von der Tagung des "Beirat für Kommunalabgaben und Steuern“ des Deutschen Städtetages am 04.10.2021 wurden programmseitig eingearbeitet. Durch die Verwaltung ist im Vorfeld festzulegen, ob die anteilige Zinsfestsetzung (lt. BmF-Schreiben) oder die komplette Aussetzung der Gewerbesteuer-Zinsfestsetzung (alternative Möglichkeit lt. DST) angewandt werden soll. Mit der 'Fachberatung Veranlagung' ist im Anschluss die gewählte Methode einzustellen und die jeweiligen Vorläufigkeitsvermerke für den Bescheid sind aufzunehmen. Bitte verbuchen Sie unbedingt alle Gewerbesteuerbescheide, die nicht erneut berechnet werden sollen, bevor die Umstellung auf die neue Zinsberechnung erfolgt.
kredite/darlehen#
a2 - Freigabe/Buchung
Über die Schulden-Darlehensverwaltung können Kreditraten wieder erfolgreich gebucht werden.
