Letzte Programmänderungen
Letzte Programmänderungen#
Auslieferung zum 25.03.2022 - ## Version#
39122#
Releasewechsel#
1. Systemverwaltung Menü s31 – Releasewechsel
2. Releasewechsel 63
Nach Herunterladen und Installation des Updates kann der Releasewechsel für Release 63 durchgeführt werden. Falls aus Vorgänger-Releases noch offene Releasepunkte angezeigt werden, sind diese vorab - beginnend mit dem kleinsten noch offenem Release - auszuführen.
Alle RW-Punkte, welche auf "ausführen" stehen durchführenNeue Releasewechselpunkte: * „Ergänzung KB_OP um die Felder OP_STEUER_SOLLST und OP_STEUER_ZAHLG.“ Befüllt die Spalten OP_STEUER_SOLLST und OP_STEUER_ZAHLG., die für die Steuerberechnung bei Zahlungsbuchungen wichtig sind.„Anbu - ID-Trigger anlegen“ (nur Microsoft SQL Server Datenbank; bei Oracle läuft dieser Punkt ohne Änderungen durch) Mit diesem Releasewechsel-Punkt wird das folgend beschriebene Fehlverhalten behoben: Nach der Ausführung Releasewechsel auf das Release 63, insbesondere des Punktes „ROWID entfernen für alle übrigen Tabellen“ (nur Microsoft SQL Server Datenbank), war es in bestimmten Konstellationen nicht mehr möglich, in der Anlagenbuchhaltung Neuerfassungen von Anlagegütern, Zuschüssen sowie Bewegungsbuchungen vorzunehmen.
- „Wandeln falscher IDENTITY-Attribute zu Ganzzahlen“ Datenbank - Strukturpflege
information nr. 2 zur grundsteuerreform 2025#
Einleitung
Der SSG hat seit dem 09.02.2022 auf seiner Internetseite Informationen zur Grundsteuer abgelegt.Aufgrund vieler Rückfragen unserer Kunden zum geplanten Vorgehen im IFR erläutern wir die aktuell relevanten Dinge speziell für die Verwaltung als Steuergläubiger. Auf die Erklärungspflichten der Verwaltung gegenüber dem Finanzamt wird nicht eingegangen.
Vorarbeiten der Verwaltung
- Nutzerkonto bei Elster einrichten Verfahrensantrag mindestens für GMBX stellenSchriftlicher Antrag beim Landesamt für Steuern und FinanzenHinweis:Das für die Teilnahme an der elektronischen Übermittlung erforderliche Anmeldeverfahren muss bis zum 01.07.2022 abgeschlossen sein.
- Abholung der Grundsteuermeldedaten innerhalb der Elster-Speicherdauer mindestens für GMBX, weil sie ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt werden und die Papierform entfällt.
Bescheide bis einschließlich Steuerjahr 31.12.2024:
Für Daten nach alter Gesetzeslage werden weiterhin Bescheide vom Finanzamt in Papierform verschickt. Diese werden von Ihnen wie üblich im IFR bearbeitet.
Grundsteuermitteilungen ab 01.01.2025:
Die Grundsteuerwerterklärung soll vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 beim Finanzamt eingereicht werden. Grundsteuermessbetragsdaten vom Finanzamt sind frühestens ab 02.07.2022 zu erwarten. Sie werden über Elster bereitgestellt und gespeichert.Innerhalb der festgelegten Frist müssen die Daten abgeholt und in einem vom IFR erreichbaren Ordner abgelegt werden, da sie danach bei Elster gelöscht werden.Wir empfehlen einen Ordner speziell für ‚Mitteilungen vom Finanzamt‘.
Vorbereitung auf die Bescheide mit Gültigkeit ab 01.01.2025
Da die Verbindung zwischen den Bescheiden vom Finanzamt zum Haushaltsverfahren generell nur über das Aktenzeichen des Finanzamtes erfolgen kann, bieten wir seit Juni 2021 an, den Datenbestand der Aktenzeichen zu analysieren. Die ‚Aktenzeichen-Struktur-Prüfung‘ dient als Hilfsmittel, um sich einen Überblick über die objektbeschreibenden Daten innerhalb der Einnahmeart Grundsteuer B zu verschaffen. Aus dem Ergebnis der Analyse kann abgeleitet werden, welche vorbereitenden verwaltungsinternen Arbeiten zur Datenpflege durchzuführen sind.
Ausblick zur zukünftigen Umsetzung im IFR
Voraussetzung für die Verarbeitung von digitalen Grundsteuermessbetragsdaten ist die neue IFR-Schnittstelle für die Grundsteuer. Sie ermöglicht die medienbruchfreie Bearbeitung im IFR. Die Schnittstelle ordnet über die Aktenzeichen die Mitteilungen vom Finanzamt zu.
DMS#
Bei der Übergabe von DMS-Dokumenten erfolgten noch kleinere Anpassungen in der Priorisierungsreihenfolge.
Zur Erläuterung der aktuellen Priorisierungsreihenfolge:
Prio 0 -> alle Dokumententypen, die nur für Datenabruf aus dem DMS ins IFR verwendet werden oder keine größeren Datenmengen zur Übergabe an das DMS erwarten lassen Prio 4 -> die beiden Dokumententypen für die AO-Erstübergabe (AO, AOListe) Prio 5 -> die beiden Dokumententypen für die AO-Korrektur-/Zusatzübergabe (AO-Storno, AOUnterschriftenliste) Prio 10 -> die beiden Dokumententypen für die Massenbelegübergaben an das DMS (Mahnung, Veranlagung) Prio 20 -> die BuchbelegVerbuchSätze
3 - buchung#
36 - Anordnungsdruck
Beim Ausweis der verfügbaren Budgetmittel auf der AO kam es noch zu einem Fehlverhalten, wenn es einen in der Gesamtsumme negativen Mittelübertrag gibt. Hierzu erfolgte eine Korrektur auf der AO und im Programm.
4 - op-bearbeitung#
48 - Vollstreckung
Der Hausnummern-Zusatz wurde im Schnittstellenprotokoll der AVVISO-Schnittstelle ergänzt.
5 - auftrag / faktura#
51 - Auftragsverwaltung
Die Button Stornierung - Bestätigen und Schlussabruf waren inaktiv, wenn der Auftrag gedruckt, bestätigt und bereits ein Teilabruf vorgenommen wurde. Ein entsprechender Schlussabruf konnte somit nicht durchgeführt werden. Dieser Fehler wurde korrigiert.
52 - Eingangsrechnungsjournal
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Das Freitextfeld hat jetzt wieder die dynamische Größe und es stehen für eine Erfassung insgesamt 225 Zeichen zur Verfügung. Der Fehler, dass nur noch 39 Zeichen für eine Erfassung möglich waren, wurde korrigiert.
54 / 55 - Ausgangsrechnungsjournal / Stammdaten
Im ARJ wirkte bei Ansicht der Tarifgruppen/Tarife im Menü 55 als auch bei der Auswahl derer in den Positionen bei der Erfassung einer Ausgangsrechnung im Menü 54 das nutzerspezifische Budgetrecht nicht mehr. Dieser Fehler wurde korrigiert.
b - anlagenbuchhaltung#
b16 - Inventur
Die kompletten Inventurmasken wurden um das Filterfeld Produkt erweitert.
