Letzte Programmänderungen
Letzte Programmänderungen#
Auslieferung zum 21.10.2022 - ## Version 39764#
Releasewechsel#
1. Systemverwaltung Menü s31 – Releasewechsel
Alle RW-Punkte, welche auf "ausführen" stehen durchführen
Im Releasewechselpunkt "Umwandlung von Decimal..." konnte es bei SQL-Server Anwendern zu einem Fehler kommen, der das Verbuchen in der Veranlagung verhindert hat. Der Releasewechselpunkt wurde korrigiert. Neuer Releasewechselpunkt: * „Wiederherstellen externer Objektberechtigungen für Archikart und Kai“
### 1 - STammdaten
11 - Pflege Mandant
Neuer Mandantenschalter Anlagenbuchhaltung „A64 - ER+ Übernahme Brutto-/ Nettobetrag aus Finanzbuchhaltung“; mögliche Schalterstellungen: „Bruttobetrag“/ „Nettobetrag“ (Standard). Mit diesem Schalter lässt sich die Vorbelegung der Checkbox „Übernahme Netto“ in der Rechnungszuordnung ER+ in den Menüs „b11 - Anlagegut bearbeiten“ und „b121 - Zugang bearbeiten“ steuern. Die Vorbelegung hat nur einen Vorschlagscharakter und kann für den individuellen Fall entsprechend geändert werden.
3 - Buchung#
36 - AO-Verwaltung
Beim Listennachdruck wurden die falschen Vorlagen (Formular) angeboten. Damit war kein Nachdruck einer Liste möglich. Dies wurde korrigiert.
8 - Veranlagung#
861 - Meldungen vom FA / Gewerbesteuer
Bei der Neuanlage von Objekten wurde die Objektbeschreibung nicht mit Werten aus der FA-Meldung gefüllt.
b - Anlagenbuchhaltung#
b11 - Anlagegut bearbeiten/ b121 - Zugang bearbeiten
Die Rechnungszuordnung „ER+“ in den Menüpunkten b11/ b121 wurde um folgende Spalten erweitert: „Bruttobetrag“ | „Nettobetrag“ | „Steuerbetrag“| „Steuer FR“| „Steuerkennzeichen“ | „Übernahme Netto“ (Checkbox). Damit werden Rechnungen mit enthaltener Vorsteuer auf einem Blick, ohne weitere Recherche im Hauptbuch, ersichtlich. Wird im Hauptbuch die Buchung mit einem Steuerkennzeichen für nicht abziehbare Vorsteuer erfasst, so empfehlen wir die Standardeinstellung „Übernahme Netto“. In einem solchen Sachverhalt führt der hoheitliche Anteil zu einer späteren Rückbuchung des nicht abziehbaren Vorsteueranteils als Aufwand, der dann wiederrum als Nachaktivierung auf den beteiligten Anlagegütern zu berücksichtigen ist.Über die Checkbox „Übernahme Netto“ lässt sich in der Spalte „Änderungsbetrag VR“ steuern, ob der Brutto- oder Nettorechnungsbetrag einer Rechnung zum Anlagegut zugeordnet werden soll. Die Checkbox wird durch den neuen Mandantenschalter A64 (Details nachstehend) im Standard als aktiv= Nettobetrag vorbelegt (inaktiv= Bruttobetrag). Soll bei Teilzuordnung einer Rechnungssumme auf mehrere Anlagegüter die Vorbelegung der Checkbox geändert werden, z.B. statt dem Nettobetrag soll der Bruttobetrag übernommen werden (oder umgekehrt), dann empfiehlt sich immer, zuerst die Checkbox „Übernahme Netto“ entsprechend zu setzten und danach den „Änderungsbetrag VR“ auf die zu übernehmende Teilrechnungssumme zu ändern.Nach Zuordnung bzw. Teilzuordnung einer Rechnung zu einem Anlagegut lässt sich die Checkbox „Übernahme Netto“ nicht mehr verändern. Somit werden Differenzen und Falschzuordnungen anhand steuerrechtlicher Bewertungsaspekte einer Rechnung ausgeschlossen. Dies wird durch die „nur Lese-Modus Farbe“ im Standard hellblau signalisiert (die Farbe ist systemweit unter Fenster--> Eigenschaften änderbar). Sollte die Checkbox bei Rechnungsübernahme falsch gesetzt worden sein, so muss die Rechnung in „ER+“ in den Urzustand zurückversetzt werden. Dies lässt sich durch das Löschen einer Anschaffungsposition am Anlagegut im Menü b11 (Reiter: „Positionen“ --> „Minus-Button“) oder durch Stornierung einer Nachaktivierungsbewegung (b121) im Menü b126 realisieren. Sollte eine Rechnung in Teilbeträgen mehreren Anlagegütern zugeordnet worden sein, so sind die Aktionen „Löschen“ oder „Stornierung“ an allen betroffenen Anlagegütern durchzuführen. Danach kann die Rechnung mit korrekt gesetzter Checkbox „Übernahme Netto“ wieder neu zugeordnet werden. Auch durch das komplette Löschen eines Anlagegutes kann dieses Ergebnis erreicht werden. Sollte eine Rechnung falsch erfasst worden sein, z.B. steuerbar statt nicht steuerbar (oder umgekehrt), so muss dies im Hauptbuch korrigiert werden. Eine Korrektur über die Anlagenbuchhaltung ist nicht möglich. Die Checkbox „Übernahme Netto“ lässt sich über den neuen Mandantenschalter Anlagenbuchhaltung „A64 - ER+ Übernahme Brutto-/ Nettobetrag aus Finanzbuchhaltung“ vorbelegen. Mögliche Schalterstellungen: „Bruttobetrag“/ „Nettobetrag“ (Standard). Mit diesem Schalter lässt sich die Vorbelegung der Checkbox „Übernahme Netto“ in der Rechnungszuordnung ER+ in den Menüs „b11 - Anlagegut bearbeiten“ und „b121 - Zugang bearbeiten“ steuern. Die Vorbelegung hat nur einen Vorschlagscharakter und kann für den individuellen Fall entsprechend geändert werden. Rechnungen mit nicht abziehbarer Vorsteuer
Im Hauptbuch können Rechnungen mit einem Kennzeichen der nicht abziehbaren Vorsteuer erfasst werden. Im Nachgang kann dann pro Produkt eine Quote für den steuerlich zu berücksichtigendem Anteil angegeben werden. Der nicht abzugsfähige Anteil wird systemseitig (Menüpunkt 674 – abziehbare Vorsteuer) auf die Aufwandsbuchungsstelle zurück gebucht. Dieser Aufwand auf dem Quellkonto steht dementsprechend im „ER+“ zur Übernahme zur Verfügung und kann über die Menüs b11 oder b121 zum entsprechenden Anlagegut zugeordnet werden. Dazu wurde die Rechnungszuordnung „ER+“ um die Rubrik „Korrektur nichtabzugsfähiger Vorsteuer (NAV)“ und einen Filter „NAV“ erweitert. Die beschriebenen Funktionalitäten sind nur bei Rechnungen mit enthaltener Vorsteuer zu beachten.