Zum Inhalt

Programmänderungen Release 4.1.0070

Programmänderungen Release 4.1.0070#

hinweise aus der SSG-onlineveranstaltung vom 06.12.2023 zu den hebesätzen 2025#

Die Hebesätze sind bei vielen Kommunen in der Haushaltssatzung festgesetzt. Nur vereinzlt wurde in der Vergangenheit von Hebesatzsatzungen Gebrauch gemacht. Ein Großteil der Kommunen beschließt seinen Haushalt aber erst im eigentlichen Haushaltsjahr. Dies ist für eine Jahressollstellung 2025 mit Bescheidversand und ersten Fälligkeiten im Januar 2025 problematisch.

Es wird daher empfohlen, im Jahr 2024 losgelöst vom Haushalt im Rahmen einer Hebesatzsatzung über die Hebesätze 2025 zu beraten und zu entscheiden.

Der SSG plant dazu die Arbeitshilfe Muster-Hebesatzsatzung (bitte wenden Sie sich bei Bedarf an den SSG).

Programmseitig können Sie die Hebesätze aus der Haushaltssatzung wie folgt entfernen:

Menü 22 -> entsprechende Planvariante auswählen -> -> im Paragraph 5 die Zeilen löschen -> <Übernehmen>

1 - stammdaten#

12a4 - Druck Adressen

Bei der Abfrage der Liste zu den Barzahler-PKs kam es noch zusätzlich mit zu einem Ausweis der Abbucher auf der Liste. Hierzu erfolgte eine Korrektur der Datenaufbereitung.  

1272 - Zahlwege

Seitens der Firma HSH wurde eine Schnittstelle zur Datenübermittlung von Zahlungsvorgängen aus der VOIS-Gebührenkasse zum Saskia-IFR entwickelt.

1y1 - Textbausteine

Für den Mahnbescheid kann nun der Platzhalter %GESAMT% auch für RTB_2 und RTB_3 genutzt werden. Mit diesem Platzhalter ist es möglich, den Wert "Forderungen aus dieser Mahnung" im Fließtext einzubinden.

3 - buchung#

311 - Einzelbuchung

Wird in unechten Deckungskreisen eine Sollbuchung auf der Ertragsbuchungsstelle abgesetzt und im Deckungskreis sind keine ausreichenden Mittel mehr verfügbar, so wird die Sollbuchung abgelehnt. Diese Prüfung erfolgt in der Einzelbuchungsmaske und den Nebenbüchern inkl. Buchungslauf nicht abziehbare Vorsteuer, Stornofunktion und RAP-Verwaltung.

Für die Buchung mit Deckungskreisen wurde ein unterstützender Schalter F62 „Buchungsstelle im DK ohne Bestätigung überbuchen“ integriert. Wenn der Schalter F61 = JA gesetzt ist, wird bei der Buchung keine Zwischenabfrage mehr gestellt, ob eine Überbuchung innerhalb des DK erfolgen soll oder der Budgetausgleich geöffnet werden soll. Bei Schalter F61 = NEIN bleibt es wie bisher bei der optionalen Abfragebox.

Die RAP-Erfassung über die Einzelbuchungsmaske (BS 000) ist nun wieder uneingeschränkt möglich.

32 - Tagesabschluss

Der Zahlungsavis kann nun auch mit der breiten Vorlage gedruckt werden.

3522 - Eingangsschnittstelle

Der Verarbeitung von Bankdateien im Format camt053 wurde optimiert. Die Schnittstellen-Daten werden in den Feldern RemittanceInformation, PaymentInformationIdentification und UltimateDebtor.Name ggf. angepasst. Alle Zeilenumbrüche, Tabs und Multiple Leerzeichen werden entfernt.

Neue programmseitige Plausibilitätsprüfung Grundsteuer A bzw. B: Es erfolgt eine interne Prüfung beim Verarbeiten der Schnittstelle, ob ein zugeordnetes Objekt gemäß der entsprechenden Klassifizierung Grundsteuer A bzw. Grundsteuer B mit der wirtschaftlichen Einheit laut Meldung vom Finanzamt übereinstimmt. Ist das nicht der Fall, wird ein Hinweis in der Schnittstelle dazu erzeugt. Dieser Hinweis wird zusätzlich im Menü 862 angezeigt und ist anwenderseitig zu überprüfen. Die Meldung von Elster ist MANUELL zu bearbeiten, nachdem die Fallkonstellation analysiert wurde. Über eine Release-Wechsel-Funktion wird der Anwender zusätzlich wie folgt unterstützt: Der Hinweis über die abweichende wird nachträglich für alle unerledigten Meldungen erzeugt, welche bereits im Menü 862 sichtbar sind.

36 - AO-Bearbeitung

Die verfügbaren Rechte im digitalen Anordnungs- und Weiterleitungsprozess wurden um das Recht "Abweisen" erweitert. Damit ist es möglich, bestimmten Nutzern das Recht auf "Abweisen" einer Anordnung zu entziehen. Das Recht wirkt auf den Button „Abweisen“ im Menü 36 und im AO-Client. Die Anforderungen an diese Thematik in verschiedenen Projekten haben gezeigt, dass u.U. das „Abweisen“ von Anordnungen ggf. an zentraler Stelle erfolgen soll. Zu diesem Zweck würde der Nutzer, welcher eine AO abweisen möchte, diese AO an einen berechtigten Nutzer weiter leiten. Dieses neue Recht wurde als „Positiv-Recht“ implementiert, sodass sich an der bisherigen Verfahrensweise nichts ändert. Das Recht „AO-abweisen“ wurde mit dem Releasewechsel für alle Nutzer automatisch gesetzt. Sofern dieses Recht verwendet werden soll, wäre es empfehlenswert, dies mit einer separaten neu anzulegenden Rechtegruppe abzubilden.

4 - OP-Bearbeitung#

41 - Aufrechnung

Die Überschrift wird auf der Aufrechnungserklärung nun folgendermaßen gebildet: Erklärung von Aufrechnungen -

6 - auswertungen#

6614 - Mahnvorschlag

Der Mahnbescheid wurde hinsichtlich seiner Variabilität zum flexiblen Ausweis der Buchungstexte optimiert. Neben der bisher vorhandenen Vorlagenoption „BText2 der Hauptforderung unterdrücken“ wurden noch die 2 nachfolgenden Vorlagenoptionen integriert:   BText1 der Hauptforderung unterdrücken Freitext der Hauptforderung ausgeben

672 - Umsatzsteueranmeldungen

Die Korrektur der Steuerperioden ist eine Funktion, die ausschließlich im "Notfall" verwendet werden soll. Da die Funktion zwischenzeitlich oft verwendet wurde und zu Nachfragen bei Prüfung des Zahlenwerks geführt hat, haben wir aus Sicherheitsgründen nun die Funktion mit einem Einmalpasswort geschützt. Bei Bedarf ist Rücksprache mit der Hotline zu halten, damit eine Korrektur ermöglicht werden kann.

Wurden in einer Korrekturmeldung Buchungen ausgeschlossen, welche z.B. im Anschluss noch korrigiert werden sollten, so wurden diese dann bei weiterer Meldungserstellung nicht angezeigt. Dieses Anzeigeproblem wurde gelöst und die Buchungen erscheinen wieder sauber.

8 - Veranlagung#

81 - Einzelveranlagung

Für den Kurzkonto-Auszug gibt es eine neue Vorlagenoption: Kontoauszug mit nachrichtlich. Sie ergänzt den Kurzkonto-Auszug um den Hinweis: „Diese Information stellt nachrichtlich den aktuellen Zahlungsstand dar. Sie ist nicht Bestandteil dieses Bescheides.“

Wurde ein Gebührensammelbescheid für mehrere Steuerjahre und mit mehreren Bescheidempfängern gedruckt, wurde der Bescheid in zu viele Exemplare steuerjahresbezogen aufgeteilt.

Bei der Zinsneuberechnung in der Gewerbesteuer kam es dazu, dass die einzelnen Zinsberechnungsblöcke eines Gewerbesteuerbescheides zerrissen wurden und dadurch teilweise halbleere Seiten und abgeschnittene Zinsberechnungen dargestellt wurden. Dieser Fehler ist behoben.

844 - Freie Auswertungen

Es wurde eine neue Auswertung entwickelt, welche einen Überblick über die Grundsteuerobjekte wie folgt ermöglicht: - Objekte mit und ohne JW-Wert 2025 - abgemeldete Objekte mit JW-Wert 2025 - vor 2025 abgemeldete Objekte Die Liste ist im Querformat gestaltet und ist für Personenkonten-Bereiche zu erstellen. Sie ermöglicht einen gesamten Überblick im Laufe des Jahres 2024. Sie ist deshalb für diejenigen Anwender im Jahr 2024 empfehlenswert, welche bereits eine hohe Anzahl von Meldungen bearbeitet haben. Denn sie gibt Auskunft, für welche Objekte noch keine JW-Werte 2025 vorhanden sind.

861 - Gewerbesteuer-Meldungen

Die elektronisch mitgelieferte Gewerbekennziffer wird nach entsprechender Konfiguration jetzt in den Objektdaten mit erfasst, sodass automatisch die Zuordnung laut Gewerbekennzahlenregister erfolgt.

862 - Grundsteuer-Meldungen

Es gibt ein beschreibbares Bemerkungsfeld auf der Detailmaske, welches maximal 250 Zeichen lang sein darf.

Existieren mehrere Meldungen vom Verfahren GMBX zum gleichen PK und Objekt innerhalb der gleichen Eart, ist das chronologische Arbeiten zwingend nötig. Wird versehentlich eine Meldung jüngeren Datums zuerst bearbeitet, wird ein programmseitiger Hinweis erzeugt. Dieser Hinweis kommt nur, wenn eine ältere offene Meldung existiert. Diese ältere offene Meldung muss zuerst bearbeitet werden. Ansonsten ist die automatisierte Messbetragsänderung mit dem Speichern der JW-Werte 2025 am Objekt unmöglich. Existieren andere nicht erledigte Meldungen im Status 'Wiedervorlage' oder im neuen zusätzlichen Status 'Klärung FA', sind diese durch den Anwender chronologisch selbst zu berücksichtigen. Das Setzen des Filters "PK-Nummer" auf der Auswahlliste ist in diesem Fall sehr zu empfehlen.

Um den Umgang mit Grundsteuer-Meldungen zu erleichtern, sind zusätzliche Filter ermöglicht worden: 1. Klärung mit Finanzamt  (Kurzbezeichnung: Klärung FA) Der Status Klärung FA gehört zu den nicht erledigten Meldungen und ist farbig gekennzeichnet gemäß dem bereits bestehenden Status Wiedervorlage. 2. Ablage - wenn kein Bescheid aus der Meldung entstehen soll (Kurzbezeichnung: Ablage-bescheidunwirksam) Der Status Ablage gehört zu den erledigten Meldungen und ist farbig gekennzeichnet gemäß dem bereits bestehende Status Ablage. 3. Wird in Sonderfällen auf der Detailmaske der Status manuell auf verarbeitet gesetzt, dann heißt dieser Status "manuell verarbeitet". Automatisch gesetzte Messbetragsänderungen erhalten den Status "verarbeitet". Somit sind manuell und automatisch verarbeitete Meldungen des Verfahrens GMBX zu unterscheiden. Waren bisher  Eart, Personenkonto und Objekt nicht gefüllt, konnte der Status nicht auf Wiedervorlage bzw. Ablage gesetzt werden. Der Umgang mit der Vielzahl der Meldungen wurde erleichtert. Der Status kann manuell geändert werden, auch wenn nicht alle Angaben gefüllt sind. Z.B. können Meldungen auf Ablage gesetzt werden, wenn nur die Eart bzw. Eart und Personenkonto eingetragen wurden.

Es ist zwischen automatisierbaren Meldungen und nicht automatisierbaren Meldungen zu unterscheiden. Über Elster bereitgestellte Grundsteuermeldungen oder aus dem Verfahren GMBX sind manuell im Einzelfall aufzuklären. Das Betätigen von bleibt für Meldungen oder ohne Wirkung. Das zur Verfügung gestellte Notizfeld kann ab Rel. 70 verwendet werden. HINWEIS: Für die Klärung von Fällen wurde während der Informations-Veranstaltung vom SSG am 06.12.2023 eine Excel-Liste für seine Mitglieder zur Verfügung gestellt. Diese dient dem Austausch zwischen der Verwaltung und dem Finanzamt. Wir empfehlen für unplausible GMBX-Meldungen, welche über diese Excel-Liste dem FA gemeldet werden, die Verwendung des ab Release 70 neu zur Verfügung gestellten Status .

Aufgrund der überlangen Dateibezeichnungen für die Elstermeldungen  sowie eventuell überlanger Ordnernamen gab es einen SQL-Fehler beim Einlesen der Schnittstelle für die Elstermeldungen. Die Zeichen-Anzahl der möglichen Dateibezeichnungen ist erhöht worden.  

Für Anwender, welche das Bescheid-Datum bereits in der Tarifzeile nutzen, wurde eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen:     Das digitale Bescheid-Datum kann ab Release 70 automatisiert aus dem Verfahren GMBX - speziell Hauptveranlagungen - in die Jahreswechselwerte 2025 übernommen werden.  Das Datum würde gespeichert, wenn bestätigt wird. Es ist hierfür explizit zusätzlicher Einrichtungsaufwand erforderlich.

Neue programmseitige Plausibilitätsprüfung Grundsteuer A bzw. B: Es erfolgt eine interne Prüfung beim Verarbeiten der Schnittstelle, ob ein zugeordnetes Objekt gemäß der entsprechenden Klassifizierung Grundsteuer A bzw. Grundsteuer B mit der wirtschaftlichen Einheit laut Meldung vom Finanzamt übereinstimmt. Ist das nicht der Fall, wird ein Hinweis in der Schnittstelle dazu erzeugt. Dieser Hinweis wird zusätzlich im Menü 862 angezeigt und ist anwenderseitig zu überprüfen. Die Meldung von Elster ist MANUELL zu bearbeiten, nachdem die Fallkonstellation analysiert wurde. Über eine Release-Wechsel-Funktion wird der Anwender zusätzlich wie folgt unterstützt: Der Hinweis über die abweichende wird nachträglich für alle unerledigten Meldungen erzeugt, welche bereits im Menü 862 sichtbar sind.

9 - Barkasse#

92 - Einnahme und Ausgabe Kasse

In der Barkasse wurde der Quittungsdruck layoutseitig überarbeitet. Dieser kann jetzt individuell analog des Aussehens der Ausgangsrechnung (mit Logo, Briefkopf) eingerichtet werden. Zudem bildet er jetzt die Daten zur TSE (analog Barkassenbon) ab.

Der Kassenabschluss (Z-BON) wurde dahingehend überarbeitet, dass mittels Vorlagenoptionen die Kassenbewegungen (Darstellung Kassenbuch), ein Zeichnungsblock für (sachlich / rechnerisch und Anordnung) sowie die Einnahme- und Ausgabedetails individuell ein und ausgeblendet werden können.

F1 - Steuerkompass#

Aufgrund des EuGH-Urteils vom 04.05.2023 - C-516/21 (Vorlage durch BFH Beschluss vom 26.05.2021 - V R 22/20) und des BFH-Beschlusses vom 17. August 2023, V R 7/23 sowie erweiterter allgemeiner Fragen zur Unternehmereigenschaft und zum Leistungsaustausch wurden alle Fragen im Bereich der Gemeinschaftseinrichtungen angepasst. Es wird empfohlen, relevante Inhalte und Sachverhalte erneut zu beurteilen

Neu innerhalb der Gemeinschaftseinrichtungen sind: 1.Bahnhof 2.Sonstige Einrichtung (Auffangtatbestand, soweit keine andere genannte Einrichtung einschlägig ist)

s - systemverwaltung#

s14 - weitere Konfigurationen

Für die Anzeige der digitalen Gewerbesteuerdaten von Elster wurde ein Standard für die Datenanzeige entwickelt. Hierbei werden nur die für die kommunale Steuerfestsetzung relevanten Daten angezeigt.