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Programmänderungen Release 4.1.0072

Programmänderungen Release 4.1.0072#

3 - buchung#

3521 / 3522 - Eingangsschnittstelle (GRST)

Anpassung der Schnittstelle (GRST) an die neue ELSTER-Vorgabe 2.4.0.3 Stand 17.06.2024

Im Rahmen der Grundsteuerreform passt ELSTER regelmäßig ihre Datenstruktur an, was im Nachgang zu notwendigen Anpassungen in der SASKIA-Schnittstelle führt. Das entsprechende Informationsschreiben vom Landesamt für Steuern und Finanzen erreichte uns am 24.07.2024: Die Datenlieferung wurde mit Wirkung vom 27.06.24 umgestellt. Folgende Anpassungen wurden vorgenommen: Die Codierung der übermittelten ELSTER-Transfer-Datei wurde ab 01.07.2024 von ANSI in UTF-8 geändert. Durch die Anpassung der Schnittstelle beim Einlesen und Verarbeiten der Datei werden Umlaute wieder korrekt dargestellt.

ACHTUNG: Deshalb muss der Parameter in der Schnittstelle beim Einlesen im Menü 3521 für ELSTER-Daten bis zum 30.06.2024 auf ANSI stehen und ab 01.07.2024 auf UTF8. Als Standard durch den Releasewechsel ist UTF8 eingestellt. Wird darauf vor dem Einlesen nicht geachtet, werden Umlaute und Sonderzeichen verkehrt dargestellt.

Die neu übermittelten ELSTER-Transfer-Dateien enthalten zukünftig zusätzliche Informationen: AUFHEBUNG-GRSTMB-RT-BESCHEID - Rechentermindatum des aufgehobenen Grundsteuermessbetragbescheids (Format: TTMMJJJJ) AUFHEBUNG-GRSTMB-DATUM-BESCHEID - Bescheiddatum des aufgehobenen Grundsteuermessbetragbescheids (Format: TTMMJJJJ) AUFHEBUNG-ZLG-RT-BESCHEID - Rechentermindatum des aufgehobenen Zerlegungsbescheids (Format: TTMMJJJJ) AUFHEBUNG-ZLG-DATUM-BESCHEID - Bescheiddatum des aufgehobenen Zerlegungsbescheids (Format: TTMMJJJJ)

Die bisherigen Informationen bleiben weiterhin erhalten: AUFHEBUNG-RT-BESCHEID - "Rechentermindatum des aufgehobenen Bescheids (Format: TTMMJJJJ) (Aus Gründen der Kompatibilität enthalten. Wurde auf 'AUFHEBUNG-GRSTMB-RT-BESCHEID' und 'AUFHEBUNG-ZLG-RT-BESCHEID' aufgeteilt)" AUFHEBUNG-DATUM-BESCHEID - "Bescheiddatum des aufgehobenen Bescheids (Format: TTMMJJJJ) (Aus Gründen der Kompatibilität enthalten. Wurde auf 'AUFHEBUNG-GRSTMB-DATUM-BESCHEID' und 'AUFHEBUNG-ZLG-DATUM-BESCHEID' aufgeteilt)"

4 - op-bearbeitung#

48 - Vollstreckung

Die SASKIA.IFR - Schnittstelle zu AVVISO macht die Adressübergabe nun nicht mehr nur an dem Vorhandensein einer PLZ fest, sondern alternativ an dem Vorhandensein eines Ortes.

6 - auswertungen#

6614 - Mahnung

Bei privatrechtlichen Mahnungen mit dem Vollstreckungs-Mahngrad wurden im Kontext AUTO-Verzug nach 30 Tagen Anpassungen zurückgenommen und der Urzustand von Release 68 wieder hergestellt.

674 - Buchung abziehbare Steuer (NAV-Lauf)

Es wurde ein Fehler im NAV-Lauf behoben, in dem sich nach erfolgter Verbuchung im Buchungsstapel (33) der Status des NAV-Laufs nicht auf "gebucht" gesetzt hat und damit kein neuer NAV-Lauf möglich war. Dies war aber nur in der Konstellation mit Aufwandsbuchung gem. Leistungsperiode im Vorjahr und 100% Aufwand aufgetreten.

69 - Auswertungszentrale (Drucken im Hintergrund)

Beim Drucken von lange dauernden Listen wurde die Option "Ausführen im Hintergrund" wieder funktional geschalten. Diese Option nutzt die Ressourcen des jeweiligen Clients. Wir empfehlen zur Optimierung die Verwendung des SASKIA-Druckservers, welcher die zentralen Ressourcen des eigentlichen Servers nutzt.

8 - veranlagung#

846 - Grundsteuer Prognose 2025

Die Auswertung der angezeigten Daten wurde dahingehend angepasst, dass abgemeldete Objekte bei der Ermittlung der Anzahl nicht mehr berücksichtigt werden und auch in der Summe der Messbeträge nicht mehr mit enthalten sind. HINWEIS zur Prognose: Diese Auswertung dient dem 1. Überblick für die Sachbearbeitung, wie weit die Bearbeitung der Meldungen fortgeschritten ist. Die tatsächliche Kalkulation der Hebesätze muss verwaltungsintern in einer separaten Berechnung erfolgen. Bspw. können durch den Steuerpflichtigen wirtschaftliche Einheiten gebildet werden,  was sich auf die Anzahl der Objekte auswirkt. Objekte, zu denen aufgrund der Grundsteuerreform keine Veranlagung nach neuem Recht zu erwarten ist, sind eigenverantwortlich bei der Ermittlung der Genauigkeit zu berücksichtigen.

852 - Bescheide (nur für Steuerjahr 2024 auf 2025)

Die Jahreswechselfunktion wurde für die Grundsteuerreform erweitert. Vorausgesetzt, die Klassifizierung Grundsteuer ist gesetzt. Handelt sich um den Wechsel von Steuerjahr 2024 zu Steuerjahr 2025, werden ausschließlich alle vorhandenen Jahreswechselwerte am Objekt berücksichtigt. Die Jahreswechselwerte Steuerjahr 2025 resultieren aus den Meldungen vom Finanzamt über Elster. Die Veranlagungsbescheide 2024 werden bei der Berechnung der Grundsteuer 2025 nicht mit berücksichtigt.

862 - Grundsteuer-Meldungen

Die Bearbeitung von Zerlegungen wurde erweitert. Im Zerlegungsfall wird eine Entscheidungsfrage gestellt. Entscheidet sich der Anwender für den Messbetrag = 0, wird dieser MB nicht als JW-Wert gespeichert. Fällt die Entscheidung auf den Messbetrag ungleich 0, wird diese als JW-Wert gespeichert. Im Sonderfall, wo bereits ein Wert 2025 vorliegt und die Entscheidung Zerlegung fällt auf MB=0, wird der vorhandene Wert mit 0 überschrieben.

Kommt mit dem DTA-Satz ein Messbetrag = 0,00 € mit, können diese jetzt mit verarbeitet werden. Es wird eine Zeile in den Jahreswechselwerten eingetragen.

Die Filtermöglichkeiten im Feld "Verfahren" wurden erweitert: - es gibt die Unterscheidung zwischen und (neu) - (neu) - (neu) - ist entfallen. Diese Meldungen werden angezeigt unter und . - zeigt alle Meldungen an, die über den Verfahrensantrag GMBX geliefert werden.

  • <GMBAX (neu) (muss vom Anwender bei Elster und bei Verwendung von Elstertransfer beantragt werden)
  • <GMBVX (neu) (muss vom Anwender bei Elster und bei Verwendung von Elstertransfer beantragt werden)