Programmänderungen Release 4.1.0073
Programmänderungen Release 4.1.0073#
hinweis zu geänderten bekanntgabefristen#
Damit für Veranlagungsbescheide die Bekanntgabefrist von 3 auf 4 Tage ab Versand 2025 angepasst werden kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
-1- Mandantenschalter V10 von Nein auf JA stellen. Er wirkt in Verbindung mit Schalter F46. Diese Schalter wurden bereits 2018 eingeführt:
Schalter F46 “Generelle Bekanntgabefrist Ausland Standard 30 Tage” sowie Schalter “V10 aktiviert die automatische Bekanntgabefrist”. D. h.: Es erfolgt beim Berechnen in der Veranlagung immer die Prüfung, ob ein Original-Bescheidempfänger im Inland sitzt und setzt die Bekanntgabefrist automatisch auf die Inlands-Bbekanntgabefrist. Sofern kein Original-Bescheidempfänger im Inland sitzt und ein Auslandskennzeichen gesetzt ist, erfolgt die Berechnung mit der Auslands-Bekanntgabefrist (z.B. 30 Tage siehe Schalter F46). Ist das Auslandskennzeichen “leer” oder mit “D” für Deutschland gefüllt, gilt die inländische Bekanntgabefrist. Diese wird aus der Einnahmeart der Stammdaten der Veranlagung verwendet.
-2- Dementsprechend müssen die Stammdaten der Veranlagung im HHJ 2024 im Menü 152 im Feld
Wenn im aktuellen Jahr 2024 mit 4 Tagen gerechnet werden soll, weil diese im Jahr 2025 verschickt werden, müssen diese entsprechend eingetragen werden. Wenn die Einnahmearten der Veranlagung bereits ins HHJ 2025 übertragen worden sind, müssen auch diese Einnahmearten der Veranlagung HHJ2025 entsprechend angepasst werden. Sollten objektbezogene Einträge vorhanden sein, werden diese nicht berücksichtigt, wenn V10 auf JA gesetzt ist.
Bleibt der Schalter V10 bei Nein, müssen alle objektbezogenen Bekanntgabefristen zusätzlich zu den Stammdaten der Einnahmeart geändert werden.
2 - planung#
264 - Sperren
Die Buchung für die Aufhebung von manuellen Sperren funktioniert wieder.
5 - auftrag / faktura#
54 - Ausgangsrechnungsjournal
Die Leistungsperiode kann sowohl unterdrückt als auch mit gedruckt werden, wenn es sich um eine privatrechtliche Rechnung handelt.
6 - auswertungen#
671 - Journal
Beim Druck des Steuerjournals wurden bei den Spalten für Beleg-/Rechnungsnummer die Daten hinten abgeschnitten, wenn Sie zu lang waren. Hierzu erfolgte eine Reportanpassung, sodass die Schriftart solange verkleinert wird, bis die gesamte Beleg-/Rechnungsnummer in die Spalte passt.
69 - Gesetzliche Drucklisten
Um den Fachberatern weiterführende Informationen zur verwendeten Reportversion und zu Druckvorlagenoptionen an die Hand zu geben, gibt es jetzt eine neue Druckvorlagenoption "mit Debug-Informationen".
8 - veranlagung#
68 - Freie Auswertungen
In der freien Auswertung FQ7760 - eingegangene Meldungen 2025 - Verfahren GMBX kam es durch die interne Aufteilung der DTA-Fälle in die Arten X1 und XC zu einer nicht mehr vollständig korrekten Anzeige der DTA-Fälle. Hierzu erfolgte eine Reportkorrektur.
81 - Einzelveranlagung
In besonderen Konstellationen wurde zwischen Ratenblock und dem Rechtsbehelf zu viel freier Platz gelassen. Das wurde korrigiert.
Die Veranlagungsbescheide für Grundsteuer A und B können ab dem Steuerjahr 2025 optional mit einem Datum des Finanzamtsbescheides gedruckt werden. Wenn das Datum "FA Bescheid vom" gefüllt ist, wird dieses bei gesetzter Druck-Option für den Steuerpflichtigen als "laut FA Bescheid vom
844 - Freie Auswertungen
Die Auswertung Jahreswechselwerte am Objekt wurde um FQ7750 erweitert: Wenn ein JW-Wert vorhanden ist, wird der MB jetzt mit ausgewertet. In Einzelfällen arbeiten Kunden nicht mit der Standard-Tarifnummer 20 (sondern bspw. mit Nr. 200). Für diese Kunden muss die FQ7750 individuell angepasst werden; dazu wenden Sie sich bitte an die Fachberatung Veranlagung.
846 - Grundsteuer Prognose 2025
Aufgrund der Aktualität weisen wir nochmals darauf hin, dass der Hebesatz in einer verwaltungsinternen, separaten Kalkulation ermittelt werden muss. Unbekannte Werte sind demzufolge nicht enthalten.
862 - Grundsteuermeldungen
Die Filtermöglichkeiten im Feld "Verfahren" wurden erweitert: - es gibt die Unterscheidung zwischen
- <GMBAX (neu) (muss vom Anwender bei Elster und bei Verwendung von Elstertransfer beantragt werden)
- <GMBVX (neu) (muss vom Anwender bei Elster und bei Verwendung von Elstertransfer beantragt werden)
Über Elster werden alle Beträge in Cent übermittelt. Die programmseitige Umrechnung der Zerlegungsbeträge von Cent in Euro fehlte und wurde nur für offene Meldungen nachgeholt. 1. Alle offenen Meldungen: Durch den Releasewechsel werden mit Release 73 die Zerlegungsbeträge in Euro angezeigt. 2. Alle erledigten Fälle mit einem Jahreswechselwert Zerlegungsanteil > 0 sind dahingehend zu überprüfen. Die Verwendung des Filters
Als unerledigte Meldungen gelten: Offen, Wiedervorlage, Klären FA, Erledigte Bearbeitungsstatus sind alle Ablagen und Verarbeitete, sowie DMS_Übergabe Die DMS-Übergabe mit tatsächlicher Übergabe ins DMS wurde jedoch bisher nicht ausgeliefert und eingerichtet. Somit existieren noch keine tatsächlichen DMS-Übergaben.
Mit H2R Auslieferungsstand 11/2024 sind die DMS-Übergaben der Grundsteuermeldungen aus Menü 862 in das von uns empfohlene DMS-System freigegeben. Der neue Dokumententyp IfrVeranMB wurde entwickelt. Die DMS Übergabe von GRDS Meldungen ist somit möglich, nachdem der Dokumententyp eingerichtet wurde. Die pdf wird über alle verarbeitete Meldungen gemäß dem gesetzten Filter (Empfehlung über Filter die Anzahl der Meldungen begrenzen!!!) als ein gesamtes Dokument erzeugt und im DMS wiederum aufgeteilt abgelegt. Die Ablagestruktur ist entsprechend einzurichten. Die DMS-Übergabe kann auch erst im Jahr 2025 erfolgen, denn sie ist nicht zeitkritisch.

