Begriffserklärungen/Definitionen
Begriffserklärung#
AfA (Abschreibung für Abnutzung)#
Ausdruck für den Werteverzehr oder Aufwand, der mit der zeitlich begrenzten Nutzung von Anlagevermögen verbunden ist. Dabei werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einmalig zum Zahlungszeitpunkt im Finanzhaushalt und periodengerecht als Aufwand, gleichmäßig auf die geplante Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes verteilt, im Ergebnishaushalt nachgewiesen.
Aktiva#
Summe des Anlage- und Umlaufvermögens sowie der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden und die Verwendung des eingesetzten Kapitals nachweisen
Anlagevermögen#
Teil des Vermögens, das der Gemeinde langfristig zur laufenden Aufgabenerfüllung dient
Auftragsnummer#
Die Auftragsnummer kennzeichnet zusammengehörende Buchungen bzw. Reservierungen einer Buchungsstelle und wird zu Jahresbeginn bei 1 beginnend maschinell vergeben. Allen Auftragsbuchungen werden die Beginnbuchstaben AUF vorangestellt, gefolgt vom Schlüsselbuchstaben der jeweiligen Auftragsart (E-extern, I-intern, M-Muster). Die ersten beiden Ziffern belegen das Jahr der Auftragserstellung, während alle weiteren Ziffern die eigentliche Auftragsnummer darstellen. Beispiel: AUFE080000013 - externer Auftrag Nummer 13 aus 2008
Aufwand / Aufwendungen#
in Geld ausgedrückter, aber nicht unbedingt zahlungswirksamer Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen eines Haushaltsjahres Aufwendungen sind Ausdruck des Ressourcenverbrauches im Ergebnishaushalt.
Auszahlungen#
Abfluss von Bar- und Buchgeld
Außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen (APL)#
Aufwendungen oder Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Ermächtigung veranschlagt und keine aus den Vorjahren übertragenen Ermächtigungen verfügbar sind
Baumaßnahmen#
Ausführung von Bauten (Neu-, Erweiterungs- und Umbauten) sowie Instandsetzung an Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dienen
Belegnummer#
Frei einzutragende, eindeutige Kennzeichnung eines für die Buchung notwendigen Beleges (Rechnung, Auftragsbestätigung, o.ä.) Buchungen müssen durch Unterlagen, aus denen sich der Grund der Buchung ergibt, belegt sein und Hinweise enthalten, die eine Verbindung zu den Eintragungen in den Büchern ermöglichen (GoB).
Bilanz#
Stichtagsbezogene Aufstellung über das Vermögen und die Schulden einer Kommune in Kontenform
Buchführung#
lückenlose, betragsmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle sowie der Vermögens-, Finanz- und Schuldenlage der Gemeinde
Buchungsstelle#
Darunter ist eine bebuchbare Kombination aus Produkt und Sachkonto zu verstehen.
Budget#
vorgegebener Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Sachziele und intern festzulegender Budgetregelungen zugewiesen wird. Es dient der Ausweitung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit von Mitteln für bestimmte Zwecke. Das Budget ist ein Instrument zur Erweiterung der Flexibilität bei der Mittelverwendung durch die Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung.
Debitor#
Bezeichnung für einen Kunden bzw. Einwohner (Zahlungspflichtiger)
Eigenkapital#
Differenz zwischen Aktiva und der Summe aus den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz
Ergebnishaushalt#
Aufstellung aller Aufwendungen und Erträge unabhängig vom Zahlungsverlauf. Der Ergebnishaushalt stellt den Ressourcenverbrauch der Kommune dar.
Ertrag#
Der Ertrag ist ein in Geld ausgedrückter, aber nicht unbedingt zahlungswirksamer Ressourcenzuwachs im Ergebnishaushalt.
Finanzhaushalt#
Aufstellung aller Ein- und Auszahlungen nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip. Der Finanzhaushalt stellt die Liquidität der Kommune dar.
Finanzmittel#
Bestand an Bargeld, Schecks und Guthaben auf Bankkonten einschließlich Kontokorrentverbindlichkeiten
Forderungen#
Durch eine debitorische Personenkontenbuchung entstandene Offene Posten (Sollstellung) Ausnahme: Bei kreditorischer Überzahlung entstehen ebenfalls Forderungen. Forderungen werden entweder durch Solländerung oder Zahlung ausgeglichen.
Fremdkapital#
die in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesenen Schulden gegenüber Dritten
Geschäftsvorfall#
Vorgang auf Grund kommunalen Handelns, der Anlass zu Buchungen ist
Mittelübertragung#
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden
Inventar#
Verzeichnis der Vermögensgegenstände und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt als Grundlage für das Erstellen der Bilanz
Inventur#
Bestandsaufnahme aller Vermögengegenstände und Schulden zur Erstellung des Inventars
Investition#
Verwendung von Finanzmitteln für die Veränderung des Bestandes längerfristig dienender Güter sowie Grundstücken in Entwicklung
Investitionsförderungsmaßnahme#
Gewährung von aktivierbaren Zuwendungen und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung
kalkulatorische Abschreibungen#
Werteverzehr des gesamten abnutzbaren Vermögens
kalkulatorische Zinsen#
Kapitalnutzungskosten für das gesamte eingesetzte Vermögen Da die Kapitalintensität in vielen Wirtschaftszweigen ständig steigt, erhält die genaue Ermittlung und Verrechnung der kalkulatorischen Zinsen immer größere Bedeutung für die Kostenrechnung. Dies gilt auch für die öffentliche Verwaltung und ihre Eigenbetriebe.
Kassenkredite#
kurzfristige Kredite zur Überbrückung des verzögerten oder späteren Eingangs von Deckungsmitteln, soweit keine anderen liquiden Mittel eingesetzt werden können
Konsolidierung#
Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der Gemeinde und der verschiedenen relevanten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss
Kredite#
das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite
Kreditor#
Bezeichnung für einen Lieferanten (Zahlungsempfänger)
Mandant#
Bezeichnung für die im Programm angelegte Organisationseinheit (Verwaltung, Verband, o.ä.)
Maßnahme#
Einzelposition des kommunalen Investitionsprogrammes mit detaillierter Eingabe zu Kosten- und Zeitaufwand
Passiva#
Summe aus Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die auf der rechten Seite der Bilanz abgebildet werden und die Herkunft der eingesetzten Mittel nachweisen
Produkt#
Abbild der einzelnen Leistungen einer Kommunalverwaltung als ökonomisches Gut. In der Kosten- und Leistungsrechnung dienen Produkte als Kostenträger.
Produktbereich#
sachliche Zusammenfassung von Produktgruppen, die aus Produkten gebildet werden
Produktbeschreibung#
dient der Konkretisierung der Produkte und enthält Eingaben zur Zielgruppe, zur Auftragsgrundlage und Ähnlichem
Produktgruppe#
sachliche Zusammenfassung von zusammen gehörenden Produkten innerhalb der Produkthierarchie
Rechnungsabgrenzung#
Korrektur zu Gunsten einer periodengerechten Erfolgsermittlung des Jahresergebnisses
Rücklagen#
Rücklagen sind der wesentliche Bestandteil des Eigenkapitals. Sie werden i.d.R. durch erzielte Überschüsse des Jahresergebnisses gebildet und zum haushaltsjahr- übergreifenden Ausgleich von Jahresfehlbeträgen herangezogen. Ausnahme: zweckgebundene Rücklagen z.B. aus Investitionszuweisungen
Rückstellungen#
Rückstellungen sind Passivposten für Aufwandsverpflichtungen, deren Entstehungsgrund in der Vergangenheit liegt und zukünftige Leistung erfordert (Bsp.: Pensionsrückstellungen)
Sachkonto#
Der Sachkontenplan ersetzt weitestgehend den kameralistischen Gruppierungsplan, an die Stelle der Gruppierungsziffern treten jetzt die Kontenklassen.
Schulden#
sämtliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, zum Beispiel Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften, die Aufnahme von Kassenkrediten sowie die Rückstellungen
Transferaufwendungen#
Aufwendungen der Kommune an Dritte, die nicht auf einen Leistungsaustausch beruhen, Zuwendungen ohne Gegenleistungsverpflichtung
Transfererträge#
Erträge von Dritten an die Kommune, die nicht auf einem Leistungsanspruch beruhen
Umlaufvermögen#
Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, der Tätigkeit der Gemeinde dauerhaft zur Verfügung zu stehen und nicht Rechnungsabgrenzungsposten sind
Überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen (ÜPL)#
Aufwendungen oder Auszahlungen, die die Ermächtigungen im Haushaltsplan, zuzüglich der übertragenen Ermächtigungen, übersteigen
Umschuldung#
Ablösung von Krediten durch andere Kredite
Verbindlichkeiten#
Durch eine kreditorische Personenkontenbuchung entstandene Offene Posten (Sollstellung). Ausnahme: Bei debitorischer Überzahlung entstehen ebenfalls Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden entweder durch Solländerung oder Zahlung ausgeglichen
Vermögensgegenstände#
Güter, die wirtschaftliche Werte darstellen, aktiviert werden und einzeln veräußerbar sind
Wertberichtigung#
Bei Forderungsausfällen entstehender Aufwand für die Abschreibung der Forderungsbeträge. Wertberichtigungen können in Form einer Einzelwertberichtigung für einzelne Forderungsausfälle oder einer Pauschalwertberichtigung für alle Forderungen vorgenommen werden.
Zahlweg#
Ein Zahlweg ist ein Bezug auf eine Bankverbindung oder Barkasse des Mandanten
Zuweisungen#
Finanzhilfen, die innerhalb des öffentlichen Bereiches übertragen werden
Zuwendungen#
Oberbegriff für Zuweisungen und Zuschüsse
Zuschüsse#
Finanzhilfen, die vom öffentlichen Bereich an den unternehmerischen oder privaten Bereich übertragen werden oder umgekehrt
Definitionen#
abgeschlossenes Haushaltsjahr#
Das abgeschlossene Haushaltsjahr mit wird dem endgültigen Jahreswechsel festgeschrieben und ist nicht änderbar.
Abschreibung#
Rechengröße zur Erfassung von Wertminderungen der in einer Unternehmung eingesetzten, abnutzbaren Güter ®. Wertminderungen treten z.B. bei Maschinen, Werkzeugen oder Gebäuden auf. Neben dem Gebrauch als einer Ursache für Wertminderungen können Vermögensgegenstände auch durch technische oder wirtschaftliche Zwänge – z.B. Nachfrageverschiebungen, technischen Fortschritt – sowie durch Fristablauf, z.B. Ablauf eines Nutzungsrechts, an Wert verlieren.
Abschreibungsarten#
Nach dem zugrunde liegenden Rechnungssystem (Rechnungswesen) werden handelsrechtliche, kalkulatorische und bilanzrechtliche ® Abschreibungen, nach der Regelmäßigkeit der Vornahme von Abschreibungen planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen und nach der Ausweistechnik direkte und indirekte Abschreibungen unterschieden. Planmäßige Abschreibungen werden im handelsrechtlichen Jahresabschluß auf Basis der geplanten, voraussichtlichen Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen dienen der Erfassung nicht voraussehbarer Wertminderungen. Bei der direkten Abschreibung wird der Gegenstand in der jeweiligen Erfolgsrechnung vermindert um die aufgelaufenen Abschreibungen ausgewiesen. Bei indirekter Abschreibung werden der ursprüngliche Wertansatz und die Abschreibungen gesondert ausgewiesen.
Abschreibungsbasis#
Ausgangsgröße für die Ermittlung des Abschreibungsbetrages einer Periode unter Verwendung eines bestimmten ® Abschreibungsverfahrens. Als Werte kommen u.a. ® Anschaffungs- / Herstellungskosten oder ® Wiederbeschaffungskosten in Frage. Für handelsrechtliche Abschreibungen sind gem. § 253 II HGB die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten als Abschreibungsbasis zu wählen. (® Anschaffungswertprinzip)
Abschreibungsbereiche#
Abschreibungsbereiche nennt man die Art der Abschreibung in Abhängigkeit des Rechnungssystems und den damit verbundenen unterschiedlichen Rechnungszwecken. Es wird zwischen ® handelsrechtlich, ® kalkulatorisch und ® bilanzrechtlich unterschieden
Abschreibungsverfahren#
Abschreibungsverfahren/-methoden lassen sich in ® degressive, ® lineare, oder ® leistungsabhängige Abschreibung unterscheiden.
Adressnummer#
In das Feld ist die Personenkontennummer einzutragen.
AfA-Arten#
-
01 Lineare Normal- AfA
Jährlicher Abschreibungsbetrag = AHK / Nutzungsdauer
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02 Geometrisch-Degressive Normal- AfA (ab 01.01.2001)
Jährlicher Abschreibungssatz = 100% * 2 / Nutzungsdauer
jährlicher Abschreibungsbetrag 1. Jahr = jährlicher Abschreibungssatz * AHK
Abschreibungsbetrag für Folgejahr = jährlicher Abschreibungssatz * RBW des Vorjahres
-
03 Geometrisch-Degressive Normal- AfA (bis 31.12.2002)
Jährlicher Abschreibungssatz = 100% * 3 / Nutzungsdauer
Jährlicher Abschreibungsbetrag = jährlicher Abschreibungssatz * AHK ( o. RBW des Vorjahres )
-
04 GWG- Vollabschreibung
Werden Inventare angeschafft, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 60,-€ und 410,- € liegen, dann ist es möglich, diese als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abzuschreiben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben, d.h. sie können in einem Monat oder über den Jahresrest verteilt abgeschrieben werden.
Monatlicher Abschreibungsbetrag = AHK / Nutzungsdauer (in Monaten aber höchstens 12)
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05 keine AfA (Grundstücke)
Mit dieser Abschreibungsart wird das Inventargut nicht abgeschrieben.
Der Restbuchwert bleibt somit konstant.
Sollten am Inventargut Wertveränderungen eintreten, dann wird nachaktiviert (wertsteigernd) oder außerplanmäßig abgeschrieben (APL-AfA, wertmindernd).
-
06 keine AfA (Bestand GWG)
Mit dieser Abschreibungsart wird das Inventargut nicht abgeschrieben.
Der Restbuchwert bleibt somit konstant.
Das Anlagegut wird mit seinen AHK erfasst. Der gleiche Betrag (AHK) wird als aufgelaufene AfA eingetragen.
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10 Lineare Gebäude- AfA § 7 IV Nr. 2 EStG (wie 01)
Jährlicher Abschreibungsbetrag = AHK / Nutzungsdauer
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11 Lineare Gebäude- AfA § 7 IV Nr. 2a) EStG
Diese lineare Abschreibungsmethode berechnet den jährlichen Abschreibungsbetrag mit 2 Prozent von den Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Für Gebäude mit Fertigstellung ab dem 01.01.1925, die zum Betriebsvermögen gehören und nicht zu Wohnzwecken dienen, kann diese Abschreibungsart Anwendung finden.
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12 Lineare Gebäude- AfA § 7 IV Nr. 2b) EstG
(für alle Gebäude mit Fertigstellung vor dem 01.01.1925) 2,5% von den AHK
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13 Lineare Gebäude- AfA § 7 IV Nr. 1 EStG
(Bauantrag für Betriebsgebäude ab dem 01.01.2001) 3% von den AHK
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14 Lineare Gebäude- AfA § 7 IV Nr. 1 EstG
(Bauantrag für Betriebsgebäude ab dem 01.04.1985) 4% von den AHK
-
30 Anlagen im Bau
Keine AfA-Ermittlung
-
31 Festwertgüter
Keine AfA-Ermittlung, nur außerplanmäßige (Teilwert) AfA oder Abgang
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32 Leistungsabschreibung
AfA ergibt sich aus dem Verhältnis von monatlicher bzw. jährlicher Nutzung zur Gesamtnutzung. (Arbeitstage, Stunden oder Kilometer...)
Sonder-AfA#
Absetzung für Abnutzung aus besonderen, auch gesetzlichen Gründen. Die Sonder – AfA wird zusätzlich zur Normal-AfA berechnet.
AfA-Nutzungsdauertabellen#
Vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Tabellen, die in einer Zusammenfassung von Erfahrungswerten die durchschnittliche, betriebsgewöhnliche ® Nutzungsdauer einzelner ® Wirtschaftsgüter enthalten und die Grundlage für die steuerrechtliche Abschreibung (® Absetzung für Abnutzung) bilden. Aus betriebsindividuellen Gründen können kürzere Nutzungsfristen vom Steuerpflichtigen unterstellt werden.
Absetzung für Abnutzung (AfA)#
Die steuerrechtliche Absetzung für Abnutzung ist das Pendant zur planmäßigen Abschreibung gem. Handelsrecht (® handelsrechtliche Abschreibung). Sie muß jährlich vorgenommen werden. Die von der Finanzverwaltung herausgegebenen ® AfA-Tabellen gelten als weitgehend akzeptierte Grundlage zur Schätzung der erwarteten (betriebsgewöhnlichen) Nutzungsdauer, obwohl sie nicht gesetzlich verbindlich sind.
Hieraus leitet sich der Abschreibungsbetrag ab. I.d.R. geht das Steuerrecht von einer linearen AfA aus (§ 7 I 1 und 2 EStG); es erlaubt aber auch für bestimmte Einkunftsarten und ® Wirtschaftsgüter eine degressive und eine leistungsabhängige Absetzung, letztere in Form der Absetzung für Substanzverringerung (AfS) (® Lineare Abschreibung, ® Degressive Abschreibung, ® Leistungsabhängige Abschreibung).
Die AfS stellt auf die mengenmäßige Minderung der Substanz ab (z.B. für Rohstoffvorkommen von Bergbauunternehmen) und berechnet sich nach:
Für Gebäude und selbständige Gebäudeteile sind die zulässigen linearen oder degressiven AfA-Sätze gem. § 7 IV–V EStG eingeschränkt. Danach beträgt der lineare Abschreibungssatz z.B. für Wohngebäude, die nach dem 31.12.1924 fertiggestellt wurden, jährlich 2% der ® Anschaffungs-/Herstellungskosten und z.B. 4% für Wirtschaftsgebäude mit Bauantrag ab 01.01.1994. Mit gleichem Datum wurde auch die Zulässigkeit einer degressiven Absetzung bei Gebäuden auf Wohngebäude beschränkt (mit einer einjährigen Übergangsfrist).
Den Sonderfall der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter gibt es auch im Steuerrecht (§ 6 II EStG).
Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (Maßgeblichkeitsprinzip) entsprechen die steuerrechtlichen ® Abschreibungsverfahren prinzipiell den handelsrechtlichen Methoden.
Aus dem Steuerrecht ergeben sich allerdings bestimmte Einschränkungen; z.B. ist die geometrisch-degressive Abschreibung nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des ® Anlagevermögens zulässig und auf das zweifache (höchstens 20%) des linearen Abschreibungsbetrages begrenzt (§ 7 II EStG). Auch ist der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung (außer bei Gebäuden) jederzeit möglich; der umgekehrte Wechsel sowie der Wechsel zwischen verschiedenen Formen der degressiven Abschreibung sind hingegen nicht erlaubt.
Wird die geometrisch-degressive Abschreibungsmethode zugrunde gelegt, werden die jährlichen Abschreibungsbeträge immer kleiner. Sollen über die gesamte Nutzungsdauer eines ® Wirtschaftsgutes hinweg möglichst hohe Abschreibungsbeträge erzielt werden, empfiehlt sich der Übergang auf die lineare Abschreibung dann, wenn folgende Bedingung erfüllt ist:
RND < 100 / p
RND= Restnutzungsdauer undp = Abschreibungssatz für degressive Abschreibung
Bemessungsgrundlage für die AfA sind ® Anschaffungs-/Herstellungskosten;
AfA-Definition#
AfA = Absatz für Abnutzung. AfA ist die wertmäßige Minderung eines Inventars für einen bestimmten Zeitraum unter Beachtung bestimmter Regeln.
Standort#
Die örtliche Lage eines Anlagegutes wird als Standort bezeichnet. Der Standort eignet sich als Auswahl- und Auswertungskriterium.
AHK-Datum#
Diese Felder werden zur Anzeige der Anschaffungskosten und des Anschaffungsdatums genutzt, welche in den Positionen zu registrieren sind.
Aktiva#
Aktiva sind eine Seite der Vermögensrechnung / Vermögensaufstellung / Bilanz und stellen die Verwendung der Mittel nach Arten (Mittelverwendung) dar. Unter Aktiva werden z.B. die Sachanlagen (Anlagegüter) eingeordnet.
aktuelles Haushaltsjahr#
Es wird das aktuelle Haushaltsjahr aus dem gewählten Mandant vorgeblendet. Das ist das Jahr, in dem sich das Programmsystem momentan befindet.
Anlagegruppe#
Ist die Festlegung über den Charakter eines Inventargutes, z.B. mobiles Anlagegut – Immobilie oder Grundstück
Anlagenbuchhaltung#
Nebenbuchhaltung, die der gesonderten Erfassung der Geschäftsvorfälle dient, die das ® Anlagevermögen einer Unternehmung betreffen. Wird in der Buchhaltung insbesondere dann eingerichtet, wenn der Umfang des Anlagevermögens eine bestimmte Größe überschreitet.
Anlagevermögen#
Bildet zusammen mit dem Umlaufvermögen und den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten das bilanzielle Vermögen, die Aktiva einer Unternehmung. Zum handelsrechtlichen Anlagevermögen gehören gem. § 247 II HGB grundsätzlich alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Zugänge zum Anlagevermögen sind gem. § 253 HGB zu ® Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten zu bewerten.
Welche Vermögensgegenstände im Anlagevermögen zu aktivieren sind (® Aktivierung), ergibt sich grundsätzlich aus der Auflistung in § 266 II HGB.
Anordnende Stelle#
In das Feld ist die anordnende Stelle einzutragen.
Auftragsnummer#
In das Feld ist die Auftragsnummer einzutragen.
Auftragsschlüssel#
Folgende Auftragsschlüssel (AS) sind gültig:
- AS 11-Auftrag auf Ansatz
- AS 13-Auftrag auf Haushaltsrest
- AS 19-Auftrag auf Verpflichtungsermächtigung
Bei Eingabe dieses Auftragsschlüssels wird das Feld “für Jahr“ aktiv, in dem das Jahr einzutragen ist, für das die VE eingegeben worden ist.
Ausgabekürzel#
Ein Ausgabekürzel ist ein Kennzeichen, welches eine bestimmte Ausgabe eines Moduls eindeutig kennzeichnet.
Das Kürzel setzt sich aus max. 6 Zeichen zusammen und wird vom Programm vergeben. Es ist somit nicht vom Anwender änderbar.
Bankenklassen#
Dieser Teil dient der Pflege der Schlüssel für die Banken. Es kann ein Code und die Bezeichnung der Bankklasse hinterlegt werden (z.B. 01 – inländische Sparkassen).
Belegnummer#
In das Feld ist die Belegnummer einzutragen.
Bewirtschaftende Stelle#
In das Feld ist die bewirtschaftende Stelle einzutragen.
BLZ / Konto#
In diese beiden Felder muss die Bankverbindung des Lieferanten eingetragen werden. Alternativ kann über den Auswahlknopf wird die Maske der Adresssuche geöffnet. Hiermit kann nach dem gewünschten Lieferanten gesucht werden.
Briefkopfdarstellung#
Anzeige des Zustellers (Teil Anschrift) und des Steuerpflichtigen.
Ist der Steuerpflichtige gleichzeitig auch Bescheidempfänger dann in beiden Teilen die gleiche Adresse.
Unter Benutzung der Auswahl Einnahmeart/Objekt kann dies für alle hinterlegten Zustelleradressen jeweils konkret angezeigt werden. Die angezeigte Anschrift ist dann jeweils die Adresse, die als postalische Anschrift benutzt wird.
Buchungsschlüssel#
Der Buchungsschlüssel kennzeichnet die Art der Buchung. Generell gilt folgendes: für alle BS < 10 wird intern das Vorzeichen des Betrages gegenüber dem eingegebenen Wert gedreht. Diese BS stellen deshalb in allgemeinster Form Sollabgänge dar. Unabhängig davon ist für alle BS das Vorzeichen durch den Anwender frei eingebbar, so dass z.B. die Eingabe eines Betrages von 10,00 € mit BS 01 die gleiche Wirkung hat die Eingabe von –10,00 € mit BS 11. Folgende Schlüssel sind möglich:
| 00 | Aussetzung der Vollziehung Es erfolgt nach der Eingabe des BS zusätzlich die Abfrage, bis zu welchem Datum die Aussetzung der Vollziehung (AdV) Gültigkeit haben soll, |
|---|---|
| 01 | Sollabgang/ -erlass lfd. Jahr korrespondierender BS zu BS 11, |
| 02 | Niederschlagung Kassenrest (befristet und unbefristet) Die Unterscheidung befristet/unbefristet erfolgt über das Befristungsdatum, Befristungsdatum vorhanden --> befristet, Befristungsdatum = Null --> unbefristet. Dazu erfolgt nach der Eingabe des Buchungsschlüssels die Abfrage nach dem Befristungsdatum. Bleibt dieses Feld leer, ist die Buchung unbefristet, bei Eingabe eines gültigen Datums handelt es sich um eine Buchung mit Befristung. |
| 03 | Niederschlagung lfd. Jahr (befristet und unbefristet) Die Unterscheidung befristet/unbefristet erfolgt entsprechend BS 02, |
| 05 | Abgang Kassenrest |
| 06 | Erlassbuchungsschlüssel – Wirkung wie BS 01. Dient der besseren Differenzierung der Buchungen durch den Anwender. Druck Erlassbescheid möglich! |
| 07 | Stundung Korrespondierender BS zu BS 17. Soll - Abgang einer oder mehrerer Fälligkeiten zum Zwecke der Stundung einer Forderung, |
| 08 | Soll-Abgang auf Haushaltsrest korrespondierender BS zu BS 13, |
| 09 | Aussetzung der Vollziehung auf Kassenrest. Eingabe mit Befristungsdatum. |
Achtung
Die BS 02, 05, 09 dürfen nur auf Kassenrestebelege angewandt werden, die übrigen BS nur auf Belege aus dem Buchungsjahr. Anderenfalls erfolgt eine Warnung!
| 11 | Sollstellung auf Ansatz |
|---|---|
| korrespondierender BS zu BS 01, | |
| 12 | Sollstellung auf Kassenrest |
| Kassenrest aus dem Vorjahr, wird im Prinzip nur zum Jahresabschluss aus den nicht ausgeglichenen Belegen/Fälligkeiten des abzuschließenden Jahr gebildet. | |
| Buchungsschlüssel 12 ist in den "normalen" Buchungsdialogen nicht anwendbar, sondern nur in speziellen Kassenrestedialogen und dann nur für HH-Jahr = abgeschlossenes HH-Jahr + 1, | |
| 13 | Soll auf Haushaltsrest |
| Soll auf Haushaltsrest aus dem Vorjahr und korrespondierender BS zu BS 08, | |
| 14 | Aufhebung der Niederschlagung |
| Bezieht sich immer auf Buchungen mit BS 02 und 03, | |
| 15 | Rückgängigmachen Aussetzung der Vollziehung |
| Bezieht sich immer auf Buchungen mit BS 00 und 09, | |
| 17 | Sollstellung Stundungsraten, korrespondierender BS zu BS 07. |
Alle BS < 20 sind immer reine Sollbuchungsschlüssel für alle ist der Ratenschlüssel bedienbar, die Fälligkeit aller Raten im Buchungsjahr liegen und die Anzahl der Raten ist auf max.12 begrenzt.
| 21 | Soll = Ist, Soll auf Ansatz |
|---|---|
| Soll=Ist Buchung mit Soll auf Ansatz. Korrespondierender BS zu BS 11, | |
| 23 | Soll = Ist, Soll auf HH-Rest |
| Korrespondierender BS zu BS 13 mit gleichen Aufteilungsregeln, | |
| 24 | Soll = Ist, Soll auf Ansatz (Verrechnungsscheck) |
| Korrespondierender BS zu BS 11 (Soll) und BS 34 (Ist), | |
| 25 | Soll = Ist, Soll auf HH-Rest (Verrechnungsscheck) |
| Korrespondierender BS zu BS 13 (Soll) und BS 35 (Ist) |
Für alle Buchungsschlüssel < 30 wird das ‚noch verfügbare‘ bzw. Auftragsvolumen bzw. ‚noch verfügbar im DK‘ überwacht. Wird durch die aktuelle Buchung das ‚noch verfügbare‘ < 0, wird die Buchung abgewiesen oder es erfolgt eine Warnung (Mandanteneinstellung P02 – z. Z noch nicht realisiert).
| 31 | Ist-Buchung auf Ansatz |
|---|---|
| Manuelle Ist-Buchung auf Soll(Ansatz) oder Soll(Haushaltsrest), nur für Belege aus dem Buchungsjahr zulässig, bei Buchung auf Kassenrestebeleg automatisch Umwandlung in BS 32, | |
| 32 | Ist-Buchung auf Kassenrest |
| Manuelle Ist-Buchung auf Kassenrest, nur für Kassenrestebelege zulässig, bei Buchung auf Beleg aus dem Buchungsjahr automatisch Umwandlung in BS 31, | |
| 33 | Maschinelles Ist auf Ansatz |
| Ist-Buchung auf einen Beleg des Buchungsjahres mit Erzeugung eines Satzes für die Datei DTAUS0 (Datenaustausch mit Banken und Sparkassen), | |
| 34 | Ist auf Ansatz (Verrechnungsscheck) |
| Manuelles Ist entspr. Buchungsschlüssel 31, wenn Buchung auf Kassenrestebeleg, automatisch Umwandlung in BS 35. | |
| 35 | Ist auf Kassenrest (Verrechnungsscheck) |
| Manuelles Ist entspr. Buchungsschlüssel 32, | |
| 36 | Maschinelles Ist auf Kassenrest |
| Maschinelle Ist-Buchung auf einen Kassenrestebeleg. |
Alle Buchungsschlüssel >= 20 und < 40 sind (auch) Ist-Buchungen, die pro Buchung eine lfd. Zeitbuchnummer bekommen. Die Zeitbuchnummer wird pro Haushaltsjahr geführt. Für eine ungezielte Ist-Buchung (Ist-Buchung ohne Angabe eines Fälligkeitsdatums), die durch den Buchungsmodul selbstständig in mehrere Einzelbuchungen zerlegt wird, wird nur eine Zeitbuchnummer vergeben.
Eingangsjahr#
Es wird standardmäßig das aktuelle Eingangsjahr (HH-Jahr) aus dem gewählten Mandant vorgeblendet. Dabei wird unterschieden, in welchem Programmteil man sich befindet, d. h in bestimmten Punkten der Planung wird anstelle dessen das Planjahr vorgeblendet oder in Auskunftsdialogen sind alle Jahre, die im Mandanten existieren, wählbar.
Die Vorbelegung sollte nur in Ausnahmefällen verändert werden.
Einnahmeart#
In das Feld ist die Einnahmeart einzutragen.
Eintrag Einnahmeart / Objektnummer#
Bei der Anlage einer Adresse wird noch keinerlei Aussage über Zusteller, Mahnsperren und Einzugsermächtigungen getroffen. Die Postanschrift dieser Adresse ist die Anschrift der Adresse. Die Adresse hat noch keinerlei Mahnsperren. Ebenso ist noch keinerlei Einzugsermächtigung hinterlegt. Diese Angaben werden in den Menüpunkten Zusatzadresse, Mahnsperren und Zahlungsarten eingegeben. Dabei erfolgt die Eingabe immer je Einnahmeart/Objekt.
Es sind drei Varianten von Kombinationen Einnahmeart/Objekt möglich. Am Beispiel heißt das:
- Variante 1:Einnahmeart="0000", Objekt="00" à global für gesamte Adresse
- Variante 2:Einnahmeart="0203", Objekt="00" à global für alle Objekte der Einnahmeart "0203"
- Variante 3:Einnahmeart="0203", Objekt="01" à nur für das Objekt "01" der Einnahmeart "0203"
Fehlerbehandlung#
Tritt während des Ablaufs einer Funktion ein Fehler auf, verzweigt der Makrointerpreter zur Fehlerbehandlungsroutine in der akt. Funktion. Ist keine Fehlerbehandlung in der akt. Funktion aktiv, durchsucht der Interpreter alle rufenden Funktionen nach Fehlerbehandlungsroutinen und verzweigt dann zur ersten Routine, die er findet. Ist überhaupt keine Fehlerbehandlung implementiert, wird die Makroabarbeitung sofort abgebrochen und zum allerersten Aufruf von „AusführenMakro“ zurückgekehrt.
Beispiel:
Funktion 1 (ohne Fehlerbeh.) ruft Funktion 2 (mit Fehlerbeh.) ruft Funktion 3 (ohne Fehlerbeh.) ruft Funktion 4 (ohne Fehlerbeh.).
In Funktion 4 tritt ein Fehler auf. Der Interpreter stellt fest, dass die Fehlerbeh. in Funktion 4 und 3 nicht aktiv ist und verzweigt schließlich in die Funktion 2 zur Fehlerbeh.-Routine. Die fehlerauslösende Anweisung ist in diesem Fall die Anweisung „AusführenMakro( „Funktion 3“) und die Befehle „Fortsetzen“, „FortsetzenBei“ und „Wiederholen“ beziehen sich auf diese Anweisung.
Forderungsart#
In dieser Auswahl kann die gewünschte Forderungsart auswählt werden:
-
00 - keine Forderungsart
-
20 - öffentl.-rechtl. Forderung nach der Abgabenordnung (AO) und Kommunalabgabengesetz (KAG), Berechnung von Mahngebühr und Säumniszuschlag
-
21 - öffentl.-rechtl. Forderung nicht nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und AO, Berechnungvon Mahngebühr und Säumniszuschlag
-
22 - Forderungsart nach Sächs. VwKG
-
30 - sonstige öffentlich rechtliche Forderung mit Mahngebühr ohne Säumniszuschlag
-
40 - privatrechtliche Forderung mit Berechnung von Mahngebühr
-
41 - privatrechtliche Forderung mit Berechnung von Mahngebühr und Verzugszinsen
-
42 - privatrechtliche Forderung ohne Berechnung von Mahngebühr u.a. Zuschlägen
-
43 - privatrechtliche Forderung mit Berechnung von Verzugszinsen
-
50 - Nebenforderung, Mahnungen ohne Berechnung von Mahngebühren u.a. Zuschlägen
-
60 - keine Erstellung von Mahnungen (wie Dauermahnsperre)
Freie Gruppe#
Hier besteht die Möglichkeit, eine vorher definierte freie Gruppe für gewünschte Zusammenfassungen im Anlagennachweis zuzuordnen. Alle Inventargüter, die dieser Gruppe angehören, sind im Anlagennachweis als ein Inventargut darstellbar.
Funktionskennzeichen#
Alle Funktionskennzeichen stehen als Großbuchstaben und Kleinbuchstaben zur Verfügung:
Großbuchstaben – einzeiliger Druck
Kleinbuchstaben – zweizeiliger Druck (Datenzeile + Leerzeile).
Die folgenden Funktionskennzeichen stehen zur Verfügung:
-
W - Wertezeile, die über die Selektion (ein-/ausgeschlossen) ermittelten Werte werden gedruckt.
-
F - Folgezeile, wird benötigt, wenn der Text nicht allein in der Wertezeile darstellbar ist, muss die gleichen Angaben wie die vorangegangene Wertezeile mit Ausnahme der Textangaben beinhalten.
-
L - Leerzeile
-
T - Textzeile, Verwendung z.B. bei Überschriften
-
H - Linie horizontale Linie als Gestaltungsmerkmal
-
X - ExtrazeileWertezeile, die einen modifizierten Wert ermittelt, z.B. "EURO je Einwohner"
-
S - Seitenvorschub
Gliederung#
In das Feld ist die Gliederung der Haushaltsstelle einzutragen. Die Mindestlänge der Gliederung ist drei Zeichen.
Gruppierung#
In das Feld ist die Gruppierung der Haushaltsstelle einzutragen. Die Mindestlänge der Gruppierung ist drei Zeichen.
Haushaltsjahr#
Es wird standardmäßig das aktuelle Haushaltsjahr aus dem gewählten Mandant vorgeblendet. Dabei wird unterschieden, in welchem Programmteil man sich befindet, d. h in bestimmten Punkten der Planung wird anstelle dessen das Planjahr vorgeblendet oder in Auskunftsdialogen sind alle Jahre, die im Mandanten existieren, wählbar.
Die Vorbelegung sollte nur in Ausnahmefällen verändert werden.
Haushaltsstelle#
Die Haushaltsstelle besteht grundsätzlich aus folgenden Bestandteilen:
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Sachbuchteil (Länge 1)
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Gliederung (Länge 4-8)
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Gruppierung (Länge 4-8)
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Unterkonto (Länge 0-3)
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Vorhaben/Maßnahme(Länge 0-5)
Über die Mandantenverwaltung kann die Struktur der Haushaltsstelle definiert werden, um variable Anpassungen an Kundenerfordernisse vornehmen zu können. Diese Definition kann demzufolge nur beim Start mit SASKIA.H2R einmalig festgelegt werden.
Hebesatz#
Die Steuer wird auf Grund des einheitlichen Steuermessbetrages (§14 GewStG) mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde (§§4, 35a GewStG) zu bestimmen ist. (siehe §16 Abs. 1 GewStG) Der Hebesatz kann für ein Kalenderjahr oder mehrere Kalenderjahre festgesetzt werden. (siehe §16 Abs. 2 GewStG) In welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für die Grundsteuer der Grundstücke und für die Gewerbesteuer zueinander stehen müssen, welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen und insoweit mit Genehmigung der Gemeindeaufsichtsbehörde Ausnahmen zugelassen werden können, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten. (siehe §16 Abs. 5 GewStG)
Informationsfenster#
Hiermit kann man eine Informationen zu einem Sachkonto, Personenkonto, Beleg u. ä. hinterlegen. Mit der Information werden auch der Nutzer und das Tagesdatum gespeichert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für jedes Haushaltsjahr bzw. jede Einnahmeart separate Informationen zu hinterlegen.
Über < Drucken > öffnet sich das Druckerauswahlfenster. Mit einem Klick auf “Print” wird die abgelegte Information auf dem gewählten Drucker gedruckt.
Inventarnummer#
Die Inventarnummer eines Anlagegutes setzt sich aus den im Code A30 definierten Werten zusammen.
(z.B. XXX-JJJJ-000000); In diesem Bsp. wäre dies: Standardwert (Code A31) + Anschaffungsjahr + laufende Nummer 6-stellig.à (ANL-2001-000001); Eine andere Variante wäre Code A30 à JJJJ-00000, d.h. Anschaffungsjahr + laufende Nummer 5-stellig.
(z.B. 2001-00001); Der mit „XXX“ vorgeblendete Wert beruht auf Code A31 und muss nicht zwingend verwendet werden; er kann überschrieben werden, um eine logische Zuordnung der Anlagegüter zu ermöglichen, z.B. PKW-2003-000005.
Investsumme#
Dies ist die Gesamtsumme für die geplante Investition, die sich aus mehreren Jahren ergeben kann. Wenn ein Planansatz durch seine Höhe die Gesamtsumme übersteigt, erfolgt ein Hinweis über diesen Sachverhalt.
Hinweis:
Beträgt die Investsumme 0 (Null) wird keine Warnung ausgegeben. Dies ist für die Anwender gedacht, die ohne Investsumme arbeiten.
Kredittyp#
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1 - Annuitätskredit
Der Kredit wird immer in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Innerhalb der Rate verschiebt sich das Verhältnis von Tilgung und Zinsen mit der Zeit zu Gunsten der Tilgung. Für diesen Kredit ist die Annuität ein Pflichtfeld.
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2 - Abzahlungskredit
Der Kredit wird mit festen Tilgungsraten zurückgezahlt. Der Zins verändert sich entsprechend der fortgeschrittenen Tilgung. Für diesen Kredit ist die Laufzeit ein Pflichtfeld, da sich daraus die Höhe der Tilgungsraten ergibt.
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3 - Zinskredit
Hier werden nur Zinsen gezahlt. Die volle Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit.
Kostenstelle (KST)#
Die Kostenstelle (KST) ist ein Schlüssel für die Kosten-Leistungs-Rechnung.
Kostenträger (KTR)#
Der Kostenträger (KTR) ist ein Schlüssel für die Kosten-Leistungs-Rechnung. Er wird auch als Produkt bezeichnet.
Kennzeichen Priorität#
Hier wird festgelegt unter welchem Kennzeichen die Haushaltsstelle in einem Deckungskreisen erstellt wird.
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10 - automat. Deckungskreis – unechte Deckung
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11 - automat. Deckungskreis – gegenseitige Deckung
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12 - einseitige Deckung
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13 - Fördermitteldeckung
Kennzeichen "Mittel übertragbar"#
In dieser Auswahl kann man festlegen ob die Bildung eines Haushaltsrestes erlaubt ist oder nicht.
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0 - Haushaltsrest Übernahme ins Folgejahr nicht erlaubt
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1 - Haushaltsrest Übernahme ins Folgejahr erlaubt
Kennzeichen Kontoabschluss#
Hier wird festgelegt ob das Konto abgeschlossen ist oder nicht. Wenn es abgeschlossen ist, wird es nicht ins Folgejahr übernommen.
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0 - unbedingte Übernahme (keine Werteprüfung)
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1 - bedingte Übernahme (Werte werden geprüft; z.B. Rechnungsergebnis, Plan Vorjahr)
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2 - keine Übernahme ins Folgejahr (auch wenn Werte vorhanden sind; Die Haushaltsstelle wird gelöscht)
Kennzeichen Steuerkennzeichen#
In dieser Auswahl kann festgelegt werden, ob das jeweilige Sachkonto steuerlich relevant ist oder nicht.
| Steuerart | Bezeichnung | Beschreibung |
|---|---|---|
| 0 | nicht steuerbar | Das jeweilige Sachkonto kann bei der Buchungserfassung nur ohne Steuer gebucht werden |
| 1 | beliebige Steuer | Das jeweilige Sachkonto, kann bei Buchungserfassung mit allen hinterlegten Steuerkennzeichen erfasst werden |
| 2 | nur eine Steuer | Das jeweilige Sachkonto, kann bei Buchungserfassung nur mit einem hinterlegten Steuerkennzeichen erfasst werden |
Land#
Das Feld wird mit dem eingetragenen Ländercode des Mandanten belegt und ist nur in Ausnahmefällen änderbar.
Mandant#
Standardmäßig wird der eingestellte Mandant aus der Nutzerverwaltung eingetragen. Bei Mehrmandatenfähigkeit kann das Feld editiert werden, ansonsten ist es nicht änderbar.
Messbetrag (Steuermessbetrag)#
Der Steuermessbetrag ist durch Anwendung eines Tausendsatzes (Steuermesszahl) auf das Gewerbekapital zu ermitteln. (siehe §13 Abs. 1 S. 2 GewStG) Dies wird durch das Finanzamt in Form eines Steuermessbescheides ausgewiesen.
Steuerjahr#
Das Steuerjahr ist das Jahr, in dem eine Steuer (Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer ... usw.) berechnet wird oder wurde.
Nutzer#
Jeder Anwender, der im H2R arbeiten darf, muss in der Systemverwaltung als Nutzer angelegt sein.
Der Nutzer wird durch die Vergabe eines Nutzernamens (auch als login bezeichnet) gekennzeichnet.
Der Nutzername steht hinter jeder Datenänderung, Buchung oder Druckliste und kennzeichnet somit die getätigten Handlungen. Häufig kann nach dem Nutzernamen selektiert werden, so dass z.B. nur die Buchungen angezeigt werden, die von diesem Nutzer gebucht wurden.
Objektnummer#
In das Feld ist die Objektnummer einzutragen.
Passiva#
Die zweite Seite der Vermögensrechnung / Bilanz stellt die Herkunft der Mittel nach Arten dar. Unter Passiva werden z.B. die Kredite und Sonderposten eingeordnet.
Planjahr#
Es wird das Planjahr aus dem gewählten Mandant vorgeblendet. Es ist im Normalfall ein Jahr weiter als das aktuelle Haushaltsjahr.
Restschuld#
Die Restschuld ist die noch bestehende Kreditsumme zu einem bestimmten Bezugsdatum (Ratendatum).
Tilgung#
Unter Tilgung versteht man den Betrag, um den die Restschuld jeweils zum Ratentermin verringert wird.
Wirtschaftsjahr (abweichend)#
Das Wirtschaftsjahr ist bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen. Die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum ist steuerlich nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. (§4a Abs. 1 S. 2 Nr.2 GewStG) Für andere Gewerbetreibende ist das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr, außer sie sind gleichzeitig buchführende Land- und Forstwirte nach $4a Abs. 1 S.2 Nr.1 GewStG. Dann kann gemäß $4a Abs. 1 S.2 Nr.3 GewStG der nach $4a Abs. 1 S.2 Nr.1 GewStG maßgebende Zeitraum (vom 01.Juli bis 30.Juni) als Wirtschaftsjahr bestimmt werden.
Zahlweg#
Hier wird der Zahlweg eingetragen. Ein Zahlweg ist eine Bankverbindungen der Behörde.
Zum Anlegen von Zahlwegen siehe auch Kasse - Stammdaten - Zahlwege .
Zinsen#
Zinsen sind der für die Leistung des Kreditgebers geforderte Betrag. Er berechnet sich aus dem Zinssatz (Prozentsatz).
Zinsen = Restschuld * Zinssatz / ( 100*Anzahl Raten )
Zuschreibung#
Unter Zuschreibung wird die Zuschreibung zum Restbuchwert verstanden (Erhöhung). Es handelt sich damit um die Korrektur einer überhöhten AfA in abgeschlossenen Jahren. Die Zuschreibung reduziert somit die AfA im Jahr der Zuschreibung. Nach Auswahl der betreffenden Inventarnummer geben Sie das Zuschreibungsdatum sowie den Zuschreibungsbetrag für die Bilanz-AfA ein. Der Zuschreibungsbetrag verändert den Restbuchwert zum eingegebenen Zeitpunkt. Der AHK-Wert bleibt in ursprünglicher Höhe erhalten. Ebenso wird die Restnutzungsdauer nicht verändert. Die Bearbeitung richtet sich nach der allgemeinen Vorgehensweise für die Zusatzfunktionen.
Zuschuss#
Unter Zuschuss wird ein Betrag verstanden, der für die Beschaffung eines Anlagegutes Verwendet wird und nicht aus Eigenmitteln entnommen wird, z.B. Fördermittel des Landes.