Allgemeines
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Mit dem Release 51 wurden innerhalb der Anlagenbuchhaltung neue Funktionalitäten zur Durchführung des Kommunalen Haushaltsausgleiches ab 2018 integriert und mit den Releases 52 sowie 53 weiter ausgebaut. Die neuen Funktionen werden in dieser Schulungsunterlage auch als „neue Verfahrensweise“ oder „neues Prinzip“ bezeichnet und bieten erheblich mehr Komfort bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen.
| neues Prinzip ab Release 51 | bisheriges Prinzip ab Release 49 | |
|---|---|---|
| Kennzeichnung bei Neuerfassung von „Neuanlagegütern“/ „Neuzuschüssen“ | vorhanden („AfA 2018“) | nicht vorhanden, sondern nur über Kommunale Gruppe möglich (bisherige Gruppe +500). |
| Dopplung der Bilanzkonten | entfällt die VR-Kontierung, muss nicht angepasst werden. | notwendig mit der entsprechenden VR-Kontierung (5. Stelle eine Eins – im Schattenmandant vorhanden). |
| Switch „Altanlage“/ „Neuanlage“ | durch Wechsel des AfA-Kontos in der Maske „Bilanzrechtlich-AfA“ mit Eingabe der Periode (analog zur „neuen Gesamtnutzungsdauer“)- Selbstverweis des Switches in den „Bewegungen“, evtl. Nachdruck zur Anzeige des Restbuchwertes für spätere Umbuchung in die Rücklage- ein oder mehrere verknüpfte Zuschüsse können automatisch mit geswitcht werden- keine neue Inventar- / Zuschussnummer Nachdem Switch muss die eigentliche Buchung durch-geführt werden, welche den Wechsel zum Neuanlagegut begründet!WICHTIG: der Switch lässt sich nicht rückgängig machen!* | durch Umbuchung von Anlagegut und Zuschuss mit Anpassung des Bilanzkontos sowie der Kommu-nalen Gruppe unter Vergabe einer neuen Inventar-/ Zuschussnummer. * Nach der Umbuchung muss die eigentliche Buchung durch-geführt werden, welche den Wechsel zum Neuanlagegut begründet! |
| Filtermöglichkeiten | umfangreiche Filter in den relevanten Menüs der AnBu vorhanden. Außerdem Gegenüber-stellung eines geswitchten Anlage-gutes/ Zuschusses mit „Alten“ und „Neuen“ AfA-Anteil auf dem Anlagennachweis. | Nur nach Bilanzkonto und Kommunaler Gruppe bzw. AfA-Konto. |