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Stammdaten und Mandantenschalter

Einstellungen MandantenSchalter und Stammdaten#

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Einrichtung der Stammdaten und Schalter für den Haushaltsausgleich ab 2018

Was ist zu tun ?

Überprüfung und Einrichtung Mandantenschalter#

Auswahl des Haushaltsjahres aus der Liste durch markieren der Zeile  „Bearbeiten“ - Reiter „Schalter“ auswählen.

schaltereinstellungen11.png

Die nachfolgenden Mandantenschalter sollten wie angezeigt gestellt sein:

schalterstellungena61 und a41.png

A61: mit diesem Schalter wird die neue Verfahrensweise aktiviert und muss ab dem Haushaltsjahr 2018 auf „Ja“ gestellt werden (Schalter: „Nein“ = Bisheriges Prinzip). Dieser Schalter sollte normalerweise durch den Releasewechse bereits auf „Ja“ gestellt worden sein -> bitte überprüfen!  

F41: mit diesem Schalter werden die gesetzlichen Muster (Listen) und der aktuell gültige Kontenrahmen im Schattenmandanten gesteuert. Dieser Schalter sollte bereits ab dem Haushaltsjahr 2018 korrekt eingestellt sein, sowie die Listen im Menü „123 - Listenpostionsverwaltung“ neu abgeleitet worden sein (in den Programmänderungen zum Release 49 beschrieben).  

Anpassung der Stammdaten#

WICHTIG: an der VR-Kontierung der Bilanzkonten für Anlagegüter und Zuschüsse (Sammelkonten) sind keine Anpassungen notwendig. Das heißt in der VR-Kontierung müssen die bisherigen Konten bestehen bleiben sonst funktioniert die automatische Kontenfindung nicht.

Wenn nicht bereits erfolgt, gilt es aus dem Schattenmandanten (Menü „124 - Sachkontenverwaltung“ -> Reiter „Schattenmandant“) ab dem Haushalsjahr 2018 folgende Konten neu anzulegen:

  • Abschreibungs- und AuflösungskontenAufwands- und Ertragskonten für Abgänge Ertragskonten aus ZuschreibungenAufwandskonten außerplanmäßige- und Sonder-Abschreibung enrichtung_sachkonten.png

Die neuen Konten haben eine „1“ an 5-ter Stelle (letzte Stelle der Vorgabe) – dies ist notwendig, damit die automatische Zuordnung in den Listen (z.B. Muster 21) funktioniert. Außerdem ist das Vorhandensein der neuen Konten wichtig für die Programmfunktion des Switches vom „Altanlagegut“ zum „Neuanlagegut“ sowie der automatischen Kontenfindung.

Unter der automatischen Kontenfindung versteht man, den Vorschlag des Abschreibungs-/ Auflösungskontos beim Switch des Anlagegutes/ Zuschusses z.B. wird aus 471100 --> 471110. Genauso erfolgt in den Bewegungsbuchungen (Zusatzfunktionen/ Zuschussfunktionen), durch das Programm eine automatische Interpretation anhand der VR-Kontierung mit Vorschlag des neuen Kontos, wenn das Anlagegut oder der Zuschuss bereits geswitcht wurden.  

Wie bereits erwähnt, ist hierdurch keine Anpassung der VR-Kontierung notwendig und ebenso entfällt dadurch die Dopplung der Bilanzkonten.    

Des Weiteren stehen im Schattenmandanten neue Konten mit 81 beginnend für die Ergebnisverwendung/ Ergebnisverrechnung zur Verfügung.

Löschung von gedoppelten Gruppen#

Wenn ab 2018 mit der neuen Verfahrensweise gearbeitet wird, können die gedoppelten kommunalen Gruppen der besseren Übersichtlichkeit wegen wieder gelöscht werden. Diese Dopplungen erkannt man daran, dass die bisherigen Gruppen +500 gerechnet wurden.

Zum Löschen wird das Menü „1721 - kommunale Gruppen“ aufgerufen und die zu entfernenden Gruppen mit einem Doppelklick durch ein rotes Kreuz zum Löschen markiert und der Vorgang im Anschluss daran mit „Übernehmen“ bestätigt.

löschung_kommunale_gruppen.png