Erfassen eines „Neuanlagegutes“/ „Neuzuschusses“
Erfassen eines „Neuanlagegutes“/ „Neuzuschusses“#
Wird ab dem Haushaltsjahr 2018 ein Anlagegut bzw. ein Zuschuss neu in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen (b11 --> Button „Inventar erfassen“ | b21 Button --> „Zuschuss erfassen“, so erhalten diese automatisch das „AfA 2018“-Kennzeichen und somit auch das neue Abschreibungs-/ Auflösungskonto. An der bisherigen Arbeitsweise ändert sich nichts.
Sollten sich ab dem Haushaltsjahr 2018 noch EB-Korrekturen ergeben (z.B. Anlagegut/ Zuschuss nicht in EB enthalten), so sind diese wie bisher über den Button „Altzuschuss“ bzw. „Altinventar“ mit „null“ anzulegen und per Nachaktivierung/ Nachpassivierung mit einem „Wert“ zu versehen. Das ist insofern wichtig, da diese beiden Funktionen von den neuen Funktionalitäten ausgeschlossen sind und somit das „AfA 2018“ Kennzeichen nicht, und auch kein neues AfA-/ Auflösungskonto erhalten.