Storno bereits gebucher AfA / Auflösung
Storno bereits gebucher AfA / Auflösung#
| Wo ist die Funktion zu finden ? | ||
|---|---|---|
| Schnellaufruf in der Suche | zentrales Suchfeld + b41 | |
| Navigator | Anlagebuchhaltung - Abschreibung - AfA-Ermittlung |
Exkurs - einfaches Stornieren bereits gebuchter Abschreibungen / Auflösungen bei großen aufbauenden AfA-Läufen
Was ist zu tun ?
Ausgangspunkt:
Die Abschreibung wurde bereits in der Finanzbuchhaltung verbucht: 
Schritt 1#
Aufruf des Menüs „b41 - Ermittlung“
Schritt 2#
Auswahl der Periode 0 und Eingrenzung des Anlagegutes oder Zuschusses à mit dem Button „Ermitteln“ wird die Berechnung der AfA/ Auflösung auf „null“ gesetzt.
Zwischenergbnis: keine Veränderung im Reiter „AfA“ Erkennbar (siehe Bild Ausgangspunkt)
Schritt 3#
Aufruf des Menüs „b33 - Buchung Anlagegüter“ oder „b34 - Buchung Zuschüsse“ --> Eingrenzung auf Anlagegut/ Zuschuss vornehmen --> nur Bewegungsart 80 auswählen--> ggf. den Buchungsturnus jährlich/ monatlich anpassen, zur Übersichtlichkeit: „wie reingebucht auch wieder rausbuchen“ --> Button „Buchen“ betätigen.
Ergebnis:
Schritt 4#
Menü „b35 - Buchungslauf“ aufrufen und den erzeugten Buchungslauf an die Finanzbuchhaltung übergeben.


