Switch "Altanlagegut" zum "Neuanlagegut" inkl. Zuschuss
Switch "Altanlagegut" zum "Neuanlagegut" inkl. Zuschuss#
| Wo ist die Funktion zu finden ? | ||
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Durchführung des Switches Altanlagegut zum Neuanlagegut
Was ist zu tun ?
Die Voraussetzung für den Switch eines „Altanlagegutes“ zum „Neuanlagegut“ ist, dass die Abschreibung des betroffenen „Altanlagegutes“ noch nicht in der Finanzbuchhaltung verbucht wurde, da der Switch keine automatische Umbuchung bereits verbuchter AfA innerhalb der Finanzbuchhaltung auslöst. Wurde die Abschreibung für das zu bearbeitende Anlagegut bereits innerhalb der Finanzbuchhaltung gebucht, so ist diese im entsprechenden Haushaltsjahr komplett zu stornieren um Differenzen zu vermeiden.
Des Weiteren gilt es zu beachten, dass der Switch nichtrückgängig gemacht werden kann, dies kann nur im Ausnahmefall durch die IFR-Fachberatung erfolgen!
Schritt 1#
Aufruf des Menüs „b11 - Anlagegut bearbeiten“ und Auswahl des Anlagegutes, welches geswitcht werden soll mit dem Button „Bearbeiten“ oder durch Doppelklick
Schritt 2#
über den Button „Bilanz-AfA“ die Maske „Bilanzrechtliche AfA“ öffnen
Schritt 3#
Neben dem Feld „AfA-Konto“ den „neu“-Button betätigen --> jetzt wird das neue AfA-Konto durch die automatische Vorschlagfunktion vorgeblendet --> im Feld „ab“ muss die Periode eingetragen werden, wann der Switch zum tragen kommt. Dies richtet sich nach dem Datum der anschließenden Buchung, welche den Switch begründet. --> mit „Übernehmen“ bestätigen
Der tatsächliche Switch erfolgt durch den unterjährigen Wechsel des AfA-Konto
Was der Switch am Anlagegut bewirkt:
- das Anlagegut wird mit dem „AfA 2018“ Kennzeichen versehen:
- in den Bewegungen zum Anlagegut wurde der Wechsel als Selbstverweis eingetragen --> diese Positionen müssen mit gebucht werden (Bewegungsart 20 - Umbuchung):
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Anhand der Spalte „bilanzielle AfA“ lässt sich die aufgelaufene AfA bis zum „Switchzeitpunkt“ erkennen. Für diese Bewegungen kann mit dem Button „Nachdruck“ ein Beleg erzeugt werden. Dieser weißt den Restbuchwert aus, welcher später zum Umbuchen an die Sonderrückrücklage benötigt wird.
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ab wann der Wechsel des AfA-Kontos zum Tragen kommt, lässt sich auch im Reiter „AfA“ erkennen, dazu wurde die Ansicht um die Spalte „AfA-Konto“ erweitert
Grün = Anteil der unterjährigen AfA auf dem „alten“-Konto Rot = Anteil der unterjährigen AfA auf dem „neuen“-Konto
- daran kann sehr gut kontrolliert werden ob der Switch korrekt funktioniert hat und wie die Abschreibung später an die Finanzbuchhaltung übergeben wird.
Schritt 4 - optional#
Erstellung eines Beleges über den Button „Nachdruck“ unter Auswahl einer der beiden „Wechsel-Positionen“. Der Beleg weißt den Restbuchwert zum „Switchzeitpunkt“ aus. Dieser wird benötigt um in der Finanzbuchhaltung eine Umbuchung zum Restbuchwert in die Sonderrücklage durchführen zu können.
Schritt 5#
Nachdem diese Schritte ausgeführt wurden, kann die eigentliche Buchung (z.B. Nachaktivierung) durchgeführt werden, welche den Switch zum „Neuanlagegut“ begründet.
Was passiert, wenn dem Anlagegut ein oder mehrere Zuschüsse zugeordnet sind?
Sind mit dem zu switchenden „Altanlagegut“ ein oder mehrere Zuschüsse verknüpft, so fragt das Programm beim Wechsel, ob alle Zuschusszuordnungen automatisch mit geswitcht werden sollen. Ist dies nicht gewünscht so ist die Frage mit „Nein“ zu beantworten
Kann ein Zuschuss auch manuell geswitcht werden?
Sollte aus welchen Gründen auch immer, ein manueller Switch eines Zuschusses nötig werden, so kann dies im Menü „b21 - Zuschuss bearbeiten“analog zur vorstehend beschreiben Vorgehensweise für Anlagegüter durchgeführt werden. Dies kann sowohl für den Zuschussstamm („-“ ohne Zuordnung Anlagegut) als auch für eine Zuschusszuordnung erfolgen.
Dabei gilt es zu beachten, dass das zugeordnete Anlagegut nicht automatisch geswitcht wird !!!
Woran kann man erkennen ob eine Zuschussverknüpfung geswitcht wurde?
Anhand des Reiters „Bruttozuschuss“ im Menü b11 oder des Reiters „Inventarzuordnung“ im Menü b21, unter Auswahl der entsprechenden Verknüpfung und Anzeige über den Button „Bearbeiten“ bzw. „Ändern“.
Kann bei Zuschusszuordnung das „AfA 2018“-Kennzeichen auch deaktiviert werden? Das „AfA 2018“ Kennzeichen wird grundsätzlich automatisch gesetzt, wenn das Anlagegut dieses bereits besitzt (d.h. geswitcht oder ab 2018 neu aufgenommen). Aber es ist genau so möglich, wenn es der Fall erfordert, den Haken bei „AfA 2018“ zu entfernen oder diesen ebenso manuell zu setzten.









