Umbuchung in die Sonderrücklage in der Finanzbuchhaltung
Umbuchung in die Sonderrücklage in der Finanzbuchhaltung#
- Umbuchung von Basiskapital 2010 an Sonderrücklage 20222 oder 20212 mit dem Buchungsschlüssel 200Dabei unbedingt beachten: das Konto 2010 darf nicht negativ werden!!! Die Umbuchung sollte sofort erfolgen, kann aber auch im Zuge des Jahresabschlusses erfolgen.
Variante A - Umbuchung von Restbuchwert eines geswitchten Anlagegutes ohne zugeordnetem Zuschuss bzw. zugeordneten Zuschüssen#
Die Umbuchung darf nur in Höhe des Restbuchwertes erfolgen (AHK abzüglich AfA-Anteil auf dem AnBu-Buchungsbeleg)
Variante B - Umbuchung von Restbuchwert eines geswitchten Anlagegutes mit zugeordnetem Zuschuss bzw. zugeordneten Zuschüssen#
- § 24 Abs. 3 S. 2 SächsKomHVO
„In Fällen des Satzes 1 Halbsatz 2 darf ein im Zeitpunkt des Zugangs bestehender Saldo aus dem Buchwert des Vermögensgegenstands und einem diesem zugeordneten passiven Sonderposten vom Basiskapital in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses übertragen werden, soweit dadurch nicht ein Drittel des zum 31. Dezember 2017 festgestellten Basiskapitals unterschritten wird.“
Umbuchung des Nettobuchwertwertes:
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die Umbuchung darf nur in Höhe des Restbuchwertes vom Anlagegut (AHK abzüglich AfA-Anteil auf dem AnBu-Buchungsbeleg) und zeitgleich
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abzüglich des Restbuchwertes des zugeordneten Zuschusses bzw. der zugeordneten Zuschüsse (Zuschussbetrag abzüglich Auflösungs-Anteil auf dem AnBu-Buchungsbeleg) erfolgen.

