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Vorsteuer im Folgejahr abziehbar

Vorsteuer im Folgejahr abziehbar#

Wenn Buchungs- und Steuerperiode einer Buchung voneinander abweichende Haushaltsjahre haben, wird empfohlen, die Summe dieser Buchungen pro Steuerkennzeichen und Produkt auf ein separates Konto umzubuchen:

„Vorsteuer im Folgejahr abziehbar“

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Grund

Eine nicht erfolge Umbuchung dieses Sachverhaltes führt zu Differenzen auf dem Umsatzsteuerverrechnungskonto.

Beispiel

Es geht im Januar 2025 eine Rechnung über eine Lieferung von Büromaterialien ein. Die Lieferung erfolgte bereits im Dezember 2024.

  • Ergebniswirksam in 2024
  • Steuerlich abziehbar in 2025

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Diese Vorsteuererstattung vom Finanzamt wird erst in einer Umsatzsteuervoranmeldung 2025 enthalten sein und gegen das Verrechnungskonto gebucht.

Die Funktion zur automatischen Saldierung gleicht die Salden der fälligen Umsatz- und Vorsteuerkonten (Kontoart 11 und Kontoart 12) gegen das Umsatzsteuerverrechnungskonto aus. Das System berücksichtigt dabei nicht, dass auf den fälligen Steuerkonten Buchungen vorhanden sind, deren Buchungsperiode und Steuerperiode in verschiedenen Haushaltsjahren erfasst wurden.

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Wie können entsprechende Fälle gefunden werden?

  • Menü 671 Steuerbuchungsrecherche
  • Steuerjahr = zu betrachtendes HHJ
  • Filter Buchungsperiode Alle löschen und nur die Perioden wählen, die abweichend vom Steuerjahr sind

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  • Rechtsklick auf Gegenprodukt- nach dieser Spalte gruppieren

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  • Somit ist eine Übersicht pro Steuerfall/Produkt für die umzubuchenden Beträge gegeben

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Ist die Saldierung noch nicht erfolgt, kann folgende Buchung ausgeführt werden:#

Buchungsschlüssel Buchungssatz Hinweis
290 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar an Vorsteuer

Wurde die Saldierung bereits gebucht, entsteht eine Differenz auf dem Umsatzsteuerverrechungskonto, die mit folgender Buchung wieder korrigiert werden muss:#

Buchungsschlüssel Buchungssatz Hinweis
290 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar an Umsatzsteuerverrechnungskonto Im Folgejahr sind die Buchungen wieder entsprechend auszubuchen!
Diese Konstellation ist auch in Bezug auf das Vorjahr zu beachten!
Vorgänge, die bereits im Vorjahr saldiert sind, aber erst in diesem Jahr gemeldet werden, können ebenfalls eine Differenz verursachen, wenn dies im Vorjahr nicht bereits bereinigt wurde!