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Quartals- bzw. monatsgenaue Abrechnung bei satzungsgemäßen Jahressteuern

quartals- bzw. monatsgenaue Abrechnung bei satzungsgemäßen Jahressteuern#

Sollen Jahressteuern lt. Satzung quartalsweise abgerechnet werden (z. B. Vergnügungssteuer), dann erfolgt die Erfassung der Quartalszahlen (in der unteren Tabelle) in Summe. In den Perioden ist in diesem Fall darzustellen, dass es sich um das Quartal handelt.

Sollen Jahressteuern lt. Satzung monatsweise abgerechnet werden (z. B. Vergnügungssteuer), dann erfolgt die Erfassung der Monatszahlen (in der unteren Tabelle). Es ist die Periode anzugeben, für welche die Erfassung erfolgt.