Festsetzung Verspätungszuschlag außerhalb der Gewerbesteuerveranlagung
Festsetzung von Verspätungszuschlag außerhalb der steuerveranlagung#
Verspätungszuschläge werden i. d. R. immer zusammen mit der Steuer festgesetzt / veranlagt.
Soll ein Verspätungszuschlag außerhalb der Steuerveranlagung festgesetzt werden, erfolgt dies dadurch, dass eine erneute Steuerveranlagung vorgenommen wird. Dabei wird lediglich keine Änderung an den grundlegenden die Steuer betreffenden Werten vorgenommen (wie z. B. Messbetrag, Steuerbetrag, Hebesatz, Tarif, ...). Dadurch verändert sich die Steuer nicht. Es wird lediglich der Verspätungszuschlag erfasst.
Dieser kann nun per Bescheid festgesetzt und gebucht werden.