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Grundsteuervorauszahlung

Grundsteuervorauszahlung#

Grundsteuer-Vorauszahlung In der SASKIA®.de HKR Veranlagung besteht die Möglichkeit die Grundsteuer-Vorauszahlung gem. §29 GrStG abzubilden. D. h. es ist möglich, die Grundsteuervorauszahlungen auf Grundlage der letzten Steuerfestsetzung zu bilden, wenn die Festsetzung der Grundsteuer für das aktuelle Haushaltsjahr nicht vor dem Eintritt der ersten Regelfälligkeit (vgl. §28 GrStG) durchgeführt werden kann. Dieser Vorgang wird nicht als separater Verwaltungsakt betrachtet und es wird kein Bescheid erstellt.

Bei der Automatischen Grundsteuer-Vorauszahlung werden dazu in der Veranlagung SASKIA®.de HKR im Jahreswechsel die zuletzt bekannt gegebenen Raten für die Folgejahre automatisch im neuen Jahr verbucht. Um geänderte Bekanntgabeverhältnisse oder Messbeträge in den Objekten zu berücksichtigen, ist es notwendig, nach dem Jahreswechsel, eine gesonderte Jahresveranlagung durchzuführen. Erst zu diesem Zeitpunkt werden die Änderungen wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der zuletzt festgesetzte Steuerbetrag weiterhin gültig.

Die Grundsteuer-Vorauszahlung ist laut den gesetzlichen Vorgaben sowohl für die Grundsteuer A wie auch die Grundsteuer B zulässig.

1)        Einrichtung der Einnahmearten

Die Einrichtung der Einnahmearten sollte immer mit Unterstützung durch die jeweiligen Fachberater erfolgen, um zu gewährleisten, dass Bescheid-, Daten- und Makroerweiterungen vollständig vorgenommen werden.

Um für die Grundsteuer die automatische Vorauszahlung nutzen zu können, muss in der entsprechenden Einnahmeart das Kennzeichen "Autom. Vorauszahlung" gesetzt werden.

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Die Automatische Vorauszahlung wirkt nur, wenn die Option "Kein Folgejahr drucken" nicht gesetzt ist, da die Vorauszahlung der Folgejahre immer die Raten der Folgejahre vorträgt.

2)        Veranlagung eines Grundsteuerobjektes

In der Maske Einzelveranlagung (Menüpunkt 81 – Veranlagung | Einzelveranlagung), wird die Einnahmeart "GStB" ausgewählt. Mittels Doppelklick oder des Buttons "Bearbeiten" verzweigt man in die Veranlagungsmaske.

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Bei der Veranlagung werden die Raten für Folgejahre, die auf dem Bescheid ausgewiesen werden, gesondert abgespeichert.

Für die Folgejahresraten auf dem Bescheid, werden die entsprechenden Bekanntgabeverhältnisse in den Objektbeschreibungen hinterlegt, d. h. die Wechseldaten in der rechten unteren Tabelle "Anzahl Raten", "Abstand Raten" und "Erste Rate" werden berücksichtigt.

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Der Wert im Feld "Messbetrag / EB-Wert" für Folgejahre wird dagegen nicht berücksichtigt, da die Höhe der Raten ohne Berechnungsnachweis nicht nachvollziehbar ist.

3)        Jahreswechsel

Für den Jahreswechsel der Stammdaten , insbesondere des Einnahmeartenstammsatzes, gibt es im Modus "automatische Vorauszahlung" keine Besonderheiten zu beachten.

Beim Wechsel der Bescheiddaten werden bei "automatischer Vorauszahlung" analog allen anderen Veranlagungsfällen ebenfalls alle Bescheide übernommen. Zusätzlich werden die Raten für Folgejahre des letzten bekannt gegebenen Bescheides verbucht. Dies ist auch der Fall, wenn dieser Bescheid oder die letzte Festsetzung im letzten Steuerjahr nicht stattfand.

Vor dem Wechsel der Bescheiddaten sollte unter Auskunft Offene Veranlagungen geprüft und sichergestellt werden, dass alle Veranlagungen abgeschlossen sind. Dies ist notwendig, um die korrekten Daten in das neue Jahr zu übertragen.

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Vor der Übernahme der Bescheiddaten sollte mit Hilfe des Testmodus überprüft werden, welche Bescheide übernommen werden können, da anders als bei dem üblichen Jahreswechsel, für Einnahmearten im Modus "automatische Vorauszahlung" keine Möglichkeit besteht den Jahreswechsel für bereits gewechselte Objekte zu wiederholen, da die Vorauszahlungen bereits verbucht sind. Die Option "Bereits gewechselte Datensätze löschen" hat somit keine Wirkung mehr.

Beim Jahreswechsel wird in der Veranlagung das neue Steuerjahr angelegt. Dieses befindet sich im Status "Automatische Vorauszahlung". Die betreffenden Objekte können somit über den Menüpunkt " Bescheiddaten " nachgeprüft werden. Um dies in der Veranlagungsmaske noch deutlicher darzustellen, wird das Steuerjahr weiterhin mit der Veranlagungsart "VZ" ... Vorauszahlungen versehen.

4)        Abrechnung von Grundsteuervorauszahlungen

Laut Grundsteuergesetz gelten die Vorauszahlungsbeträge als festgesetzt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Diese Nachprüfung kann im Programm einzeln für ein bestimmtes Steuerobjekt oder mit Hilfe der Gesamtveranlagung für alle Steuerfälle erfolgen. a)        Festsetzung einzelner Steuerobjekte Werden einzelne Steuerobjekte festgesetzt, kann in dem neuen Steuerjahr in der Einzelveranlagung der Debitor mit dem jeweiligen Steuerobjekt geöffnet werden.

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Um die Festsetzung durchzuführen, ist die Veranlagungszeile auszuwählen. Dabei werden die Daten so angezeigt, wie sie auf dem letzten Bescheid bekannt gegeben wurden. Die Änderung aus den eventuell schon vor dem Jahreswechsel eingepflegten Daten wird erst bei der ersten Berechnung nach dem Jahreswechsel berücksichtigt.

Die Festsetzung findet in gewohnter Weise statt. Wenn die Steuerart (VZ) nicht geändert wird, wird automatisch beim "Übernehmen/Berechnen" vom Programm die Änderung von Vorauszahlung (VZ) in Veranlagung (V) vorgenommen.

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Bei der Berechnung entsteht ein neuer Bescheid. Dieser ist in der weiteren Folge zu "Drucken" und zu "Buchen".

Der neu entstandene Bescheid erhält nun auch nach dem erfolgreichen Druck den Vermerk, das der Bescheid erfolgreich erstellt wurde. Für die automatische Vorauszahlung wird weiterhin eine Zeile angezeigt. Hier wurde aber nie gebucht und gedruckt. Dies ist in der Registerkarte "Historie" zu erkennen.

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b)        Festsetzung mit Hilfe der Gesamtveranlagung Die Festsetzung der Grundsteuer kann auch mit Hilfe der Gesamtveranlagung erfolgen, um die Festsetzung für alle Kassenzeichen durchzuführen.

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Dazu wird in der Gesamtveranlagung zunächst die Einnahmeart ausgewählt. Für die Einnahmearten, bei denen die automatischen Vorauszahlung aktiviert ist, besteht die Möglichkeit unterhalb des Berechnungsdatums die Option "mit autom. Vorauszahlung" zu wählen. Wenn diese Option und die Option "Bereits berechnete nochmal" zusammen gewählt werden, werden die Veranlagungen für die Kassenzeichen nachgeholt. Bei der Berechnung werden die Jahreswechselwerte berücksichtigt, und in den Steuerfällen nachgeholt.

Nach der erfolgreichen Berechnung sind die entstandenen Bescheide zu "Drucken" und zu "Buchen".