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Grundsteuer B mit Ersatzbemessung#
Grundsteuer B mit ausführlicher Ersatzbemessung In der SASKIA®.de Veranlagung besteht die Möglichkeit die Ersatzbemessung ausführlich – von der Anmeldung bis zur Kontrollrechnung – über das Programm zu verwalten.
Dafür ist die Einnahmeart für die Grundsteuer B entsprechend zu erweitern. Im gleichen Zug ist es möglich, die Verspätungszuschläge für die Grundsteuer B mit auf dem Bescheid zu erheben. Die neu eingerichtete Einnahmeart "GStB" baut auf der bisherigen Einnahmeart für die Grundsteuer B auf.
1) Einrichtung der Einnahmearten
Die Einrichtung der Einnahmearten sollte immer mit Unterstützung durch die jeweiligen Fachberater erfolgen, um zu gewährleisten, dass Bescheid-, Daten- und Makroerweiterungen vollständig vorgenommen werden.
Die neue Einnahmeart "GStB" setzt sich aus der bisherigen Einnahmeart für die Grundsteuer und einer weiteren Einnahmeart für die Verspätungszuschläge zusammen. So wird sichergestellt, dass die Verspätungszuschläge auf einer anderen Kontierung verbucht werden. Die neue gebildete Einnahmeart "GStB" bildet nur eine Klammer, um die Objektbeschreibungen für beide Einnahmearten gemeinsam zu verwalten.
2) Erfassung Grundsteuer B mit Ersatzbemessung
In der Maske Einzelveranlagung (Menüpunkt 81 – Veranlagung | Einzelveranlagung), wird die Einnahmeart "GStB" ausgewählt. Diese dient, wie bereits beschrieben, dazu die Objektdaten möglichst nur einmal zu pflegen. Danach ist das Objekt auszuwählen. Mittels Doppelklick oder des Buttons "Bearbeiten" verzweigt man in die Veranlagungsmaske.
Hier werden die beiden Einnahmearten angeboten (im Beispiel handelt es sich um die Einnahmeart 0303 – Grundsteuer B und 0304 – Verspätungszuschlag Grundsteuer B).
Um für die jeweilige Einnahmeart einen Bescheid zu erstellen, wird die Einnahmeart gewählt und der Aktualisierungsbutton betätigt. Damit wird es möglich das Personenkonto mit zugehörigen Objekt auszuwählen und mit dem Button Bearbeiten ersichtlich. Button Neuerfassen betätigen, ermöglicht somit die Eingabe von Berechnungsgrundlagen.
a) Erhebung auf Basis eines Messbescheids vom Finanzamt
Um mit Hilfe eines Messbetrags die Grundsteuer zu erfassen, ist in der Wertetabelle (untere Tabelle) im Feld "Art" der Eintrag "MB" (für Messbetrag) auszuwählen.
Damit erhalten die Felder in der Wertetabelle die folgenden Bedeutungen:
| Messbetrag / EB-Wert | Messbetrag vom Finanzamtsbescheid |
|---|---|
| FA-/EB-Datum | Datum des Messbescheids vom Finanzamt |
| Hebesatz-Nr. | Hebesatz der Gemeinde (wird aus dem Einnahmeartenstammsatz vorgeblendet) |
| Einheit | Die entsprechende Einheit wird durch das Programm beim Übernehmen des Datensatzes eingetragen (bei der Erhebung nach Messbetrag handelt es sich immer um Euro-Beträge). |
| Zeilensumme | Die entsprechende Zeilensumme wird durch das Programm beim Übernehmen des Datensatzes ermittelt und eingetragen. |
b) Erhebung aufgrund einer Ersatzbemessungsanmeldung
Um die Grundsteuer anhand der Grundsteuer-Anmeldung des Steuerschuldners zu erfassen, ist in der Wertetabelle (untere Tabelle) im Feld "Art" der Eintrag "E0" (für Betrag der Ersatzbemessung) auszuwählen. Mit Hilfe dieses Kürzels wird der Wert erfasst, den der Steuerschuldner in der Anmeldung als Steuerbetrag ermittelt hat.
Damit erhalten die Felder in der Wertetabelle die folgenden Bedeutungen:
| Messbetrag / EB-Wert | Betrag den der Steuerschuldner auf der Anmeldung errechnet hat |
|---|---|
| FA-/EB-Datum | Datum der Grundsteuer-Anmeldung |
| Hebesatz-Nr. | Hebesatz der Gemeinde (wird aus dem Einnahmeartenstammsatz vorgeblendet) |
| Einheit | Die entsprechende Einheit wird durch das Programm beim Übernehmen des Datensatzes eingetragen (bei der Erfassung des Grundsteuer-Anmeldung handelt es sich immer um Euro-Beträge). |
| Zeilensumme | Die entsprechende Zeilensumme wird durch das Programm beim Übernehmen des Datensatzes ermittelt und eingetragen. |
Da davon ausgegangen werden kann, dass dem Steuerschuldner die einzelnen Fälligkeiten und die Höhe der zu zahlenden Beträge bekannt sind, wird bei der Erfassung der Grundsteuer-Anmeldung die Bekanntgabefrist aus dem Objekt nicht berücksichtigt.
Nach dem Berechnungslauf findet die weitere Verarbeitung des Steuerfalls analog zu den anderen Veranlagungen statt, d.h. nach dem "Übernehmen" (Berechnen) wird ein Bescheid gedruckt, um die Raten verbuchen zu können. Beim Druck des Bescheides erhält dieser automatisch den Vermerk "- - - NUR FÜR DIE AKTE - - -".
c) Kontrolle der Grundsteuer-Anmeldung durch die Verwaltung
Um die Grundsteuer-Anmeldung des Steuerschuldners zu kontrollieren, können zusätzlich zu der Zeile mit der Anmeldung (Art E0) in der Wertetabelle (untere Tabelle) weitere Zeilen eingefügt werden. Diese sind im Feld "Art" mit den Einträgen "E1" (für Wohnflächen mit Bad, innen WC und Sammelheizung), "E2" (für Wohnflächen ohne Bad, innen WC und Sammelheizung) und "E3" (für Abstellplätze von PKW in einer Garage) möglich. Mit Hilfe dieser Kürzel werden die Werte erfasst, die der Steuerschuldner in der Anmeldung übermittelt hat.
Die Anmeldung zur Grundsteuer (Zeile mit Art "E0") wird im Zuge der Erfassung zu 0 korrigiert, da von nun an nur noch die korrekt ermittelten Daten als Grundlage dienen.
Damit erhalten die Felder in der Wertetabelle die folgenden Bedeutungen:
| Messbetrag / EB-Wert |Bei - E0 -der vom Steuerschuldner errechnete Betrag wird auf 0,00€ geändert -
- E1 -entsprechende Wohnfläche (in m²) -
- E2 -entsprechende Wohnfläche (in m²) -
- E3 -entsprechende Anzahl der Stellplätze -
Für die Arten E1, E2 und E3 werden die Eingaben auf ganze Zahlen abgerundet. | | --- | --- | | FA-/EB-Datum |Datum der Grundsteuer-Anmeldung | | Hebesatz-Nr. |Hebesatz der Gemeinde(wird aus dem Einnahmeartenstammsatz vorgeblendet) | | Einheit |Die entsprechende Einheit wird durch das Programm beim Übernehmen des Datensatzes eingetragen. | | Zeilensumme |Die entsprechende Zeilensumme wird durch das Programm beim Übernehmen des Datensatzes ermittelt und eingetragen. |
Wird bei der Korrekturrechnung keine Differenz des Steuerbetrages zu dem Betrag ermittelt, den der Steuerschuldner auf seiner Anmeldung angegeben hat, entsteht wiederum nur ein Bescheid für die interne Akte. Ist der errechnete Betrag allerdings höher oder niedriger als der angemeldete Betrag, so wird ein Bescheid für den Schuldner erstellt.
Die Erfassung von neuen Berechnungsgrundlagen erfolgt über den Button Neuerfassung.
Ersatzbemessungen werden im Jahreswechsel berücksichtigt. Sie werden mit der Automatischen Vorauszahlung in das neue Steuerjahr überführt und können dort neu festgesetzt werden.
d) Erfassung des Verspätungszuschlages
Zur Erfassung eines Verspätungszuschlages wird die entsprechende Einnahmeart (im Beispiel "0304") in der oberen Tabelle ausgewählt und die "Einfg"-Taste gedrückt. In der neu entstehenden Zeile ist anschließend die Veranlagungsart (A – Abrechnung) und das entsprechende Steuerjahr einzutragen.
Die Felder in der Wertetabelle haben die folgenden Bedeutungen:
| Anmeldung der Grundsteuer | Datum der Grundsteueranmeldung |
|---|---|
| Fristüberschreitung seit | Datum der letzten fristgerechten Anmeldung |
| Höhe des Zahlungsanspruches | Höhe der errechneten Grundsteuer |
| Verspätungszuschlag | Höhe des Verspätungszuschlages, der durch die Verwaltung festsetzt werden soll |
| Geprüfter Verspätungszuschlag | Der Verspätungszuschlag den die Verwaltung festsetzen möchte wird geprüft und gegebenenfalls korrigiert, so dass der Verspätungszuschlag maximal- 10% des Steuerbetrages oder- 25.000 € beträgt. |
Verspätungszuschläge werden im Jahreswechsel nicht berücksichtigt. Für sie wird im neuen Haushaltsjahr keine Veranlagungszeile eingestellt.
Das Neuerfasste (Komplett neu oder Änderung) muss mit Übernehmen bestätigt werden. Bei Änderung wird das Original zum Vergleich vorgeblendet.
Dieser Bescheid muss gedruckt und verschickt werden. Im Anschluss kann der Bescheid verbucht werden.





