Kleinbetragsregelung
Kleinbetragsregelung#
Kleinbetragsbehandlung bzw. Bagatellbeträge In der SASKIA®.de Veranlagung besteht die Möglichkeit für die Einnahmearten Bagatellbeträge zu definieren zu denen keine oder eine spätere Festsetzung stattfinden kann.
1) Einrichtung in der entsprechenden Einnahmeart
In der Verwaltung der Einnahmearten ist dazu die betrffende Einnahmeart zu wählen und der Bearbeitungsdialog zu öffnen. Auf der geöffneten Registerkarte "Einnahmeart" kann jetzt im Eingabefeld "Bagatellbetrag" eine Wertgrenze hinterlegt werden, oberhalb der Festsetzungen standardmäßig erfolgen. Die Eingabe ist durch den Button "Übernehmen" abzuspeichern.
Im Beispiel wird die Einnahmeart "0309" Hundesteuer und eine Bagatellgrenze von "5,00" verwendet.
Die Einrichtung neuer Einnahmearten sollte immer mit Unterstützung durch die jeweiligen Fachberater erfolgen, um zu gewährleisten, dass Bescheid-, Daten- und Makroerweiterungen vollständig vorgenommen werden.
2) Erstellung einer Klein- bzw. Bagatellbetragsveranlagung
In der Maske Einzelveranlagung (Menüpunkt 81 – Veranlagung | Einzelveranlagung), wird die Einnahmeart "0309" ausgewählt. Danach ist das Objekt auszuwählen. Mittels Doppelklick oder des Buttons "Bearbeiten" verzweigt man in die Veranlagungsmaske.
a) Erfassung eines Änderungsbescheides in Höhe eines Bagatellbetrages
Es wird bereits eine gebuchte Veranlagung für dieses Objekt ausgewiesen, auf die beispielhaft eine Änderung in Höhe eines Klein- oder Bagatellbetrages erfolgen soll. Um für die jeweilige Einnahmeart einen (Änderungs)Bescheid zu erstellen, wird die Einnahmeart markiert und die "Einfg"-Taste betätigt. Damit wird es möglich das Steuerjahr und die Veranlagungsart einzutragen. In der unteren Tabelle, werden dann die für die Berechnung der Steuern notwendigen Daten für die jeweilige Einnahmeart eingetragen. Dazu wird im Beispiel für die Hundesteuer in der Wertetabelle (untere Tabelle) im Feld "Tarif" lediglich ein geringfügig abweichender Tarif gewählt und der Button "Übernehmen (Berechnen)" gedrückt.
Das Programm ermittelt automatisch die bestehende Bescheiddifferenz und vergleicht diese mit der hinterlegten Bagatellbetragsgrenze. Liegt dabei eine Veranlagung innerhalb der Kleinbetragsregelung vor, findet standardmäßig keine Erstellung eines Bescheides statt. Die geänderten Werte werden gespeichert und mit dem Status "Bagatelle" versehen.
b) Festsetzung von Bescheiden mit Bagatellbeträgen
Soll ein Bagatellbescheid trotz seines geringen Bescheidbetrages festgesetzt werden, ist dies jederzeit nachholbar. Dazu ist es erforderlich, in der geöffneten Veranlagungsmaske eine beliebige Berechnungszeile mit einer Editierkennzeichnung
(beispielsweise durch nochmalige Tarifauswahl o. ä.) zu markieren und anschließend die Option "Keine Bagatellgrenze" zu wählen. Danach werden diese Einstellungen mit dem Button "Übernehmen (Berechnen)" gespeichert und der Bescheid mit neu errechneter Fälligkeit festgesetzt.
c) Recherchemöglichkeiten nach Bagatellbescheiden
Im Menüpunkt " Bescheiddaten " innerhalb der Auswertungen kann gezielt nach berechneten Bagatellbescheiden gesucht werden. Dazu ist im Suchfeld "Status" der Eintrag "5 - Bagatellbescheide" einzusetzen und der Aktualisierungsbutton zu drücken. Anschließend werden alle Bagatellbescheide in der Übersichtstabelle aufgeführt und es kann optional über den Button "Drucken" eine entsprechende Liste ausgegeben werden.





