Steuerbefreiung
Steuerbefreiung#
Allgemeine Steuern
In den allgemeinen Steuern kann der Steuerbefreiungstatbestand über ein zusätzliches Feld in der Tarifzeitle (diese wird definiert in Menü 152 - Stammdaten - Veranlagung - Einnahmearten) gekennzeichnet werden. Dazu sollte in der Regel das Feld VAW_C84 genutzt werden.
In der Formel wird bei entsprechender Auswahl gesteuert, ob Steuer gerechnet werden soll oder nicht.
Sollte während der Erfassung von Steuerfällen das Kennzeichen noch nicht auswählbar sein, kann dies wie oben beschrieben oder mit Hilfe der SASKIA-Fachberatung eingerichtet werden.
Gewerbesteuer
In der Gewerbesteuer wird die Steuerbefreiung darüber abgebildet, dass eine Schätzung mit 0 Euro vorgenommen wird. Das es sich um eine Schätzung handelt sollte im Bescheidvermerk hinterlegt werden.
Aus diesem Grund können die entprechenden Daten auch in den Jahreswechselwerten gepflegt werden.