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unterjährige Änderung des Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraums

Ausgangssituation#

Wird vom Finanzamt der Zeitraum der Voranmeldung (im folgenden Beispiel von vierteljährlich auf monatlich) erneuert, muss über die Mandantenstammdaten der Voranmeldungszeitraum geändert werden.

Die Vorgabe der SAKD zur Zertifizierung des Umsatzsteuermoduls SASKIA.H2R , verlangt hierbei denselben Voranmeldungszeitraum unterjährig zu führen. Es darf somit programmseitig zwingend unterjährig nur ein Voranmeldungszeitraum gelten.

In der Praxis gestaltet sich dies allerdings anders. Oftmals wird beispielsweise vom Finanzamt für das erste Quartal weiterhin eine Quartalsmeldung verlangt und erst ab Periode 4 eine monatliche Voranmeldung gefordert. In folgender Abhandlung wird das Vorgehen hierzu erläutert.

Ablauf#

Ablauf
1. Menü 672- Erstellung der ersten Voranmeldung = 1. Quartalsmeldung des Steuerjahres
2. Menü 672- Versendung dieser Quartalsmeldung inkl. Buchung der Zahllast
3. Menü 672- Separates Abspeichern des Übertragungsprotokolls Uebertragungsprotokoll
4. Menü 672- Löschung der USt-VA für das 1. Quartal umsatzmeldung_loeschen

5.



6.

Menü 11- Registerkarte „Umsatzsteuer Mitteilungsverordnung“ – Umstellen des Voranmeldungszeitraumes
auf „monatlich“ Übernehmen

Menü 11- Registerkarte „Umsatzsteuer Mitteilungsverordnung“ – Deaktivieren der Elster-Schnittstelle

umsatzsteuer_mitteilungsverordnung
7. Menü 672- Erstellen der monatlichen Voranmeldungen für Monat 01-03 uebersicht_umsatzsteuer
8. Menü 672 – Versende-Status manuell für alle 3 Voranmeldungen vergeben umsatzsteuer_sendestatus
9. Menü 11- Registerkarte „Umsatzsteuer Mitteilungsverordnung“ – Aktivieren der Elster-Schnittstelle umsatzsteuer_mandant