unterjährige Änderung des Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraums
Ausgangssituation#
Wird vom Finanzamt der Zeitraum der Voranmeldung (im folgenden Beispiel von vierteljährlich auf monatlich) erneuert, muss über die Mandantenstammdaten der Voranmeldungszeitraum geändert werden.
Die Vorgabe der SAKD zur Zertifizierung des Umsatzsteuermoduls SASKIA.H2R , verlangt hierbei denselben Voranmeldungszeitraum unterjährig zu führen. Es darf somit programmseitig zwingend unterjährig nur ein Voranmeldungszeitraum gelten.
In der Praxis gestaltet sich dies allerdings anders. Oftmals wird beispielsweise vom Finanzamt für das erste Quartal weiterhin eine Quartalsmeldung verlangt und erst ab Periode 4 eine monatliche Voranmeldung gefordert. In folgender Abhandlung wird das Vorgehen hierzu erläutert.





